Gesundheitsberichterstattung

Die Gesundheitsberichterstattung der Landeshauptstadt München erhebt und analysiert Daten zur gesundheitlichen Lage.

Gesundheitsberichterstattung - 'Daten für Taten'

Illustration Stadtgebiet und EKG-Kurve
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Gesundheitsberichterstattung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach Artikel 9 GDG (Gesundheitsdienstgesetz).

Darin heißt es unter anderem, dass die zuständigen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben die gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit beobachten. Dazu erheben und analysieren sie Daten. Die Daten dienen als fachliche Grundlage für die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten sollen.

‚Daten für Taten‘ zu schaffen ist das Motto der Gesundheitsberichterstattung (GBE) auf allen administrativen Ebenen.

Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) verwendet hierfür vielfältige Datenquellen, unter anderem nutzt sie vorhandene Gesundheitsindikatoren und führt eigene Erhebungen und Analysen durch, die sie veröffentlicht.

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