Fußgängerampeln

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Fußgänger*innen zur Verkehrssteuerung und Ampeln.

Auch Ihre Unterstützung ist gefragt!

Alle Verkehrsteilnehmenden sind gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Personen zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. Bieten Sie im Bedarfsfall ruhig mal auch Ihre Hilfe an.

Was muss ich beim Überqueren beachten?

Fußgängerampel mit akustischen Signalgebern
KVR
Das akustische Signal passt sich automatisch der Lautstärke der Umgebung an.

Während das Fußgängersignal „Grün" zeigt, dürfen Fußgänger die Fahrbahn betreten. Vor dem Betreten der Fahrbahn sollten Sie sich generell noch einmal vergewissern, dass die ankommenden Fahrzeuge auch wirklich abbremsen und zum Stehen kommen.

Verlassen Sie sich nicht blindlings auf Ihr „Grün". Schaltet das Fußgängersignal wieder auf „Rot" so darf die Fahrbahn nicht mehr betreten werden. Fußgänger welche sich beim Signalwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, können diese noch gefahrlos überqueren.

Am Ende jeder Freigabezeit wird immer eine sogenannte Schutzzeit geschaltet, in der der Kreuzungsbereich zunächst vollständig geräumt wird, bevor die wartenden Fahrzeuge ihr „Grün" erhalten. Die Länge der Schutzzeit ist abhängig von der Straßenbreite.

Warum muss ich so lange auf Grün warten?

Aufgrund der großen Verkehrsbedeutung bestimmter Streckenzüge, wird von Seiten des Mobilitätsreferates vor allem auf eine optimale Koordinierung der in diesem Streckenzug befindlichen Lichtsignalanlagen (LSA) geachtet, um somit den Verkehrsfluss möglichst störungsfrei zu gestalten.

Für die einzelne Fußgängerampel in solchen Streckenabschnitten kann dies bedeuten, dass die Freigabe für die querenden Fußgänger nicht willkürlich gegeben werden kann. Innerhalb eines Signalumlaufs steht den Fußgängern somit nur ein ganz bestimmtes Zeitfenster zur Verfügung, in denen ihre Freigabe realisiert werden kann.

Die Wartezeit für Fußgänger ist aufgrund dieser Ausgangslage davon bestimmt, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Signalumlaufs der Anforderungsdrücker betätigt wurde. Wenn der Anforderungsdrücker auch nur um eine Sekunde nach dem Verstreichen des Entscheidungszeitpunktes betätigt wird (die Lichtzeichenanlagen selbst hat auch eine gewisse Reaktionszeit), können die Fußgänger erst wieder im nächsten Signalumlauf berücksichtigt werden. Es ist dann nämlich nicht mehr möglich, den für die Fußgängerquerung notwendigen gesonderten Signalablauf in das abzuarbeitende Programm „koordiniert" zu integrieren.

Wem kann ich eine kaputte Ampel melden?

Wenn eine Ampel (Lichtzeichenanlage) ausgefallen ist oder eine Störung vorliegt, melden Sie dieses bitte dem Baureferat. Das Team von ’Bei Anruf Licht!’ ist immer für Sie da und wird so schnell wie möglich für eine Reparatur sorgen:

Warum sind die Grünzeiten so kurz?

Die Grünzeiten an den meisten Fußgängerfurten in München sind so dimensioniert, dass bei normaler Gehgeschwindigkeit mindestens die Mitte der gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn erreicht werden kann.

Wesentlich wichtiger für die Sicherheit der Fußgänger ist allerdings die sogenannte Schutzzeit, die anschließend an die Freigabezeit folgt. Diese Schutzzeit -zwischen Ende der Freigabezeit und Grünbeginn für den querenden Fahrverkehr- errechnet sich aus dem Räumweg (= Straßenbreite) und der Räumgeschwindigkeit.

Nach den bundesweit geltenden Richtlinien für Lichtzeichenanlagen ist für Fußgänger mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 bis 1,5 Meter pro Sekunde zu rechnen. Die in München vorhandenen Fußgängerüberwege werden in der Regel mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde berechnet, damit wird der für Fußgänger günstigere Richtwert berücksichtigt.

Durch die Schutzzeit wird erreicht, dass auch dann ein Fußgänger noch gesichert die nächste Bordsteinkante erreichen kann, wenn er in der letzten Sekunde seiner Grünphase die Straße betreten hat. Aufgrund dieser Sachlage ist gewährleistet, dass auch ältere Leute und Kinder im Rahmen der angebotenen Freigabe- und Schutzzeiten sicher queren können.

Dabei ist noch einmal zu betonen, dass die Zeit, in der Fußgänger gesichert die Furt queren können, nicht aus der Grünzeit allein besteht, sondern auch noch die Schutzzeit dazu addiert werden muss.

Grünzeit und Schutzzeit - leicht erklärt

Das Video erklärt anschaulich, wie lange eine Fußgängerampel auf Grün steht und ob die Straße noch sicher überquert werden kann, wenn das Signal auf rot springt.

Hilfen für Menschen mit Behinderung

Anforderungstaster für Sehbehinderte an einer Ampel
KVR
Anforderungstaster für Sehbehinderte an einer Ampel

Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte

Damit auch unsere Mitbürger*innen mit Sehbehinderung selbständig eine signalgeregelte Kreuzung sicher queren können, werden in München an Ampeln als Orientierungshilfen häufig sogenannte "Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte" angebracht. Im Wesentlichen werden folgende drei Zusatzeinrichtungen unterschieden.

  • Akustisches Orientierungssignal
    Das Orientierungssignal erleichtert Sehbehinderten den entsprechenden Signalmast aufzufinden. Dieses Signal ist nur in einem begrenzten Umkreis um den jeweiligen Signalmaststandort wahrnehmbar. Bei modernen Geräten ist das akustische Orientierungssignal im Gehäuse des taktilen Signalgebers integriert. Neuerdings ist diese Kombination aber sogar schon in den bekannten üblichen Anforderungseinrichtungen für Fußgänger vorhanden.
  • Taktile Signale
    Die taktilen Signalgeber (taktil = den Tastsinn betreffend) besitzen auf der Unterseite des gelben Gehäusekastens einen tastbaren Richtungspfeil, welcher in Gehrichtung weist und während der Freigabe vibriert. Spezielle Ausprägungen und Symbole auf dem fühlbaren Richtungspfeil weisen auf Besonderheiten hin, wie etwa zu einer Mittelinsel oder auf Straßenbahngleise.
  • Akustisches Freigabesignal
    Die Freigabe wird durch ein genormtes Freigabesignal dargestellt. Die Lautstärke dieses Freigabesignales passt sich automatisch der Lautstärke der Umgebung an. Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Sehbehinderte nur mit Beginn des akustischen Freigabesignals die Fahrbahn queren. Das Freigabesignal wird in der Regel nur auf Anforderung ausgelöst und in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr ganz stillgelegt.

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