Beratung zum Kinderschutz

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen? Informationen zu möglicher Kindeswohlgefährdung, Beratung und Anlaufstellen auf einen Blick.

Kinderschutz geht uns alle an!

Sie stehen beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt und befürchten eine mögliche Kindeswohlgefährdung? Sie haben in ihrem Berufsalltag seltsame Situationen erlebt oder Informationen bekommen, welche auf eine eventuelle Kindeswohlgefährdung hindeuten könnten?

Dann haben Sie in der Beratungsstelle "Beratung zum Kinderschutz" die Möglichkeit, sich durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) beraten zu lassen. Diese unterstützt Sie dabei, eine mögliche Gefährdung einzuschätzen und in weiteren Schritten ein gemeinsames Schutzkonzept für das Kind/ den jungen Menschen zu erarbeiten.

Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?

Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher  Situationen und Handlungen umfasst, die bei deren Fortbestehen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Schädigung des jungen Menschen führen werden. Diese Schädigung kann im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich erfolgen.
Unterschieden wird zwischen aktiver Misshandlung in Form von physischer und / oder psychischer Gewalt sowie passiver Misshandlung verursacht durch Vernachlässigung. Vernachlässigung erfolgt seitens der Erziehungsberechtigten durch andauernde und wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns.

Mögliche gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung können in unterschiedlichen Bereichen und Formen auftreten. Hierbei müssen individuelle Bewertungskriterien in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes, die Lebenssituation der Familie, das Umfeld oder der kulturelle Kontext.

Mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

  • Fehlender Schutz vor schädigenden äußeren Einflüssen (beispielsweise durch erhebliche Aufsichtsverletzungen, Beaufsichtigung durch offensichtlich ungeeignete Personen, unzureichende Wohnverhältnisse, mangelnde medizinische Versorgung)
     
  • Hinweise auf physische Übergriffe jeglicher Form (massive oder wiederholte Zeichen von Verletzungen wie beispielsweise Blutergüsse, Striemen, Verbrennungen, Verletzungen im Genitalbereich etc.) oder auf deutliche psychische Belastungen (unter anderem auffallende Verhaltensänderungen und / oder anhaltend abweichender Gemütszustand)
     
  • Mangelnde physische Versorgung (auffallende Unterernährung, massiver Schlafmangel, unzureichende Kleidung, gesundheitsgefährdende Körperhygiene wie Schmutz- und Kotreste auf der Haut etc.)
     
  • Fehlen einer beständigen vertrauensvollen Beziehung oder Bindungsperson (beispielsweise Fehlen von Wärme und Wertschätzung in der Eltern-Kind-Beziehung, anhaltende Spannungen und Konflikte in der Familie, Miterleben von Gewalt innerhalb der Familie etc.)
     
  • Kenntnisse über die persönliche Situation sowie abweichende Verhaltensweisen der Erziehungsberechtigten, die auf massiven verfestigten Drogen-, Alkohol- bzw. Medikamentenmissbrauch oder eine hohe psychische Belastung / psychische Erkrankung hindeuten
     
  • Stark verwirrtes Erscheinungsbild des Minderjährigen (Selbstgespräche, reagiert nicht auf Ansprache etc.), die junge Person wirkt berauscht und / oder benommen oder ist im Steuern seiner Handlungen unkoordiniert (Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten)

Zielgruppe dieses Beratungsangebotes sind beispielsweise

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem pädagogischen Bereich
  • dem Gesundheitsbereich und dem Schulwesen
  • Hebammen und Entbindungshelfer
  • Fachkräfte im Pflegebereich
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Lehrkräfte
  • Schulbusfahrerinnen oder Schulbusfahrer
  • Fachkräfte in der sozialen Arbeit
  • Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Psychologinnen und Psychologen

Unser Angebot „Beratung zum Kinderschutz“

Wir beraten Sie bei der Einschätzung der Gefährdung, die sich aus Ihren Schilderungen ergibt. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen nächste Handlungsschritte, um eine mögliche Gefahr für das Kind oder den Jugendlichen abzuwenden.

Hierzu bieten wir Ihnen eine vertrauliche und kostenfreie telefonische oder persönliche Beratung an. Unsere Fachkräfte sind speziell ausgebildet und als Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) zertifiziert. Sie verfügen über eine langjährige Erfahrung im Kinderschutz.

Die Beratung erfolgt in anonymisierter Form.

Wir sind in der Regel werktags (Mo - Fr, außer an gesetzlichen Feiertagen) von 9 Uhr bis 22 Uhr erreichbar unter Telefon 089 233 4 99 99.

Sollten wir uns in einem Beratungsgespräch oder einer Veranstaltung befinden, ist der Anrufbeantworter für Sie geschaltet.

Wir rufen sobald wie möglich zurück.

 

Diese Seite erreichen Sie unter der Kurzadresse www.muenchen.de/beratung-zum-kinderschutz

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