Erholungsfläche (375 m²) in München - Aubing zur vermieten

Die Landeshauptstadt München vermietet ein 375 m² großes Grundstück als Freifläche an der Nonnenhornstraße im 22. Stadtbezirk gegen Höchstgebot.

Erholungsfläche (375 m²) in München - Aubing zu vermieten

Objektart: Erholungsfläche

Parzelle: 10

Stadtteil: Aubing; 22. Stadtbezirk

Anschrift: an der Nonnenhornstraße

Gesamtfläche: ca. 375 m²

Fläche teilbar: nein

Verfügbar ab: ab Januar 2027

Ausführliche Beschreibung der Immobilie

Bei dem o. g. Grundstück handelt es sich um ein eine unbebaute Freizeit- und Erholungsfläche. Auf der Fläche befinden sich diverse Bäume.

Die Fläche ist mit Sträuchern, Thujen und Bäumen eingewachsen.

Das Teilstück des Flurstücks 1728/0, Gemarkung Aubing liegt im 22. Stadtbezirk an der Nonnenhornstraße. Das Flurstück ist in mehrere Erholungsflächen aufgeteilt, wobei die Flächen nicht klassisch mit einem Zaun parzelliert sind. Die Begrenzungen ergeben sich aus Sträuchern oder unterschiedliche gärtnerische Einrichtungen wie z.B. Hütten, Sichtschutz oder Beete.

Interessenten für das o. g. Objekt reichen ihr Preisangebot beim Kommunalreferat zusammen mit den Personalien, einem Führungszeugnis sowie einer Schufa-Selbstauskunft ein. Die Personalien, das Führungszeugnis sowie die Schufa-Selbstauskunft können auch nachgereicht werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Dezember.2026.

Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, schneiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des E-Mail-Eingangs.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an

im-gw-s.kom@muenchen.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Auswahl erst nach Bewerbungsausschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.

  1. Vertragsform und Ordentliches Kündigungsrecht:
    Die Vergabe der Erholungsfläche erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Grundstücksmietvertrags. Das Mietverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei (3) Monaten ordentlich gekündigt werden.
  2. Hintergrund und Kündigungsgrund (Projekt „Parkmeile Neuaubing“):
    Das Grundstück befindet sich im Planungsraum der städtebaulichen Maßnahme „Parkmeile Neuaubing“ (Grünzug L). Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Mietverhältnis unter Einhaltung der Dreimonatsfrist zu kündigen, sobald die Grundstücksfläche für die bauliche oder landschaftsplanerische Umsetzung der Parkmeile Neuaubing benötigt wird. Von einer Nutzungszeit von 2 - 3 Jahren wird nach dem aktuellen Planungsstand ausgegangen.
  3. ​Regelung bezüglich vorhandener Aufbauten / Hütten:
    Auf dem Grundstück befinden sich derzeit Hütten des Vormieters. Der/die zukünftige Vertragspartner/in erhält die Möglichkeit, diese Hütten auf Wunsch unentgeltlich zu übernehmen. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht nicht; das Grundstück kann alternativ im geräumten Zustand übernommen werden.

    Hinweis zur Rückgabe:
    Unabhängig davon, ob die Hütten vom Vormieter übernommen werden oder nicht, gilt für das spätere Vertragsende: Das Grundstück ist bei Vertragsende grundsätzlich in vollständig geräumtem und ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben, d.h. die Hütten sind nebst Unterbau zu entfernen.

    Ein Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Wirksamwerden der Kündigung ist ausgeschlossen.

  4. Die Entnahme von Humus, Lehme usw. wird nicht gestattet.
  5. Des Weiteren finden die Vorschriften des kleingartenrechts keine Anwendung.

Mindestmietpreis:

170 €

Geldkaution:

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 6 Monatsmieten hinterlegt. Die Höhe der Sicherheit beträgt jedoch mindestens 1.000 €.

Bevorzugte Nutzung

Die Überlassung des Objektes erfolgt ausschließlich zur Nutzung als Erholungsfläche.

Verfahren

Hierbei handelt es sich um eine Mindestmiete. Bitte geben Sie ein Mietangebot ab. Den Zuschlag erhält die Bewerbung mit dem höchsten Mietangebot

Die Angebote müssen bis spätestens 15. Dezember 2026 per E-Mail abgegeben werden

Sollte der Fall eintreten, dass Angebote in genau gleicher Höhe abgegeben werden, fällt die Entscheidung im Losverfahren

Bilder zum Objekt

Dies ist eine Bildergalerie in einem Slider. Mit den Vor- und Zurück-Kontrollelementen kann navigiert werden. Bei Klick öffnet sich ein Modal-Dialog, um das vergrößerte Bild mit weiteren Informationen anzuzeigen.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der folgenden Internetseite:

https://stadt.muenchen.de/infos/dsgvo-datenschutzgrundverordnung.html

Kontakt

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Gewerbe und Wohnen
Roßmarkt 3, 80331 München

Bianca Oldsen

Immobilienmanagement
Gewerbe und Wohnen - Süd
E-Mail: im-gw-s.kom@muenchen.de