Grundstücksverkauf melden und Entwässerungsgebühren zahlen

Informationen zu den Zahlungsmöglichkeiten für die Entwässerungsgebühren.

Grundstücksverkauf

Grundstücksverkauf

Aufhebung der Niederschlagswassergebührenpflicht
Falls Sie Ihr Grundstück verkaufen, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich unter Beifügung einer Kopie des
notariell beurkundeten Kaufvertrages mit.
Hierzu füllen Sie bitte das Formular über den Eigentumswechsel zur Niederschlagswassergebühr aus. Auf Anfrage senden wir Ihnen dieses auch gerne zu.
Nach Eingang der Unterlagen werden wir Ihnen eine Schlussabrechnung (Aufhebungsbescheid) erstellen, womit Sie dann aus der Zahlungsverpflichtung der Niederschlagswassergebühr entlassen sind.
Gleichzeitig erhält der/die neue Eigentümer/in den Dauerbescheid über die Niederschlagswassergebühr und wird dadurch zahlungspflichtig.

Stichtag für die Abrechnung ist der Tag, an dem Nutzen und Lasten auf den/die neue/n Eigentümer/in übergehen.
Dies gilt analog für alle anderen Arten der Übertragung von Grundstücken auf neue Eigentümer/innen, wie z. B. durch Erbschaft oder Schenkung.

Zahlungsmöglichkeiten

Zahlungsmöglichkeiten
© Münchner Stadtentwässerung

Die einfachste und bequemste Art der Bezahlung Ihrer Entwässerungsgebühren ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, welches viele Vorteile für Sie hat:

  • Sie sparen sich den Weg zu Ihrem Geldinstitut und damit Zeit und Kosten.
  • Sie sparen sich das Ausfüllen von Überweisungsbelegen.
  • Die Entwässerungsgebühren werden frühestens zum Fälligkeitstag automatisch abgebucht.
  • Sie können fällige Zahlungen nicht übersehen und vermeiden dadurch Mahnungen,
  • Mahnkosten und Säumniszuschläge.
  • Die Einsparung von Papier wirkt sich positiv auf die Umwelt aus.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, der Münchner Stadtentwässerung ein SEPA- Lastschriftmandat für die Entwässerungsgebühren zu erteilen und somit zukünftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Selbstverständlich können Sie ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Entwässerungsgebühren füllen Sie bitte das Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus und senden Sie es unterschrieben per Post, oder Telefax an die Münchner Stadtentwässerung zurück.

Die Münchner Stadtentwässerung ist für Sie wie folgt erreichbar
Servicetelefon: (089) 233-96 071
Telefax: (089) 233-989 62 700
E-Mail: kundenservice.mse@muenchen.de

Postanschrift
Münchner Stadtentwässerung
Gebührenbüro
Friedenstraße 40
81671 München

Wenn Sie die fälligen Beträge aus dem Bescheid über die Niederschlagswassergebühr (vierteljährliche Fälligkeiten am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder bei jährlicher Zahlung am 01.07.), dem Bescheid über die Schmutzwassergebühr (die jeweiligen Fälligkeiten entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Gebührenbescheid) sonstigen Bescheiden und Rechnungen überweisen, dann veranlassen Sie bitte die Überweisung unter Angabe Ihres MSE-Kontos und des betroffenen Objektes (Verbrauchsort bzw. Grundstück) ausschließlich auf das im Folgenden genannte Bankkonto:

Bankkonto
HypoVereinsbank AG
BIC: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE56 7002 0270 0665 8780 40

Fragen und Auskünfte

Telefonische Auskünfte erteilen wir gerne unter folgender Nummer unseres Kundenservices:

(089) 233-96 071

Münchner Stadtentwässerung
Kundenservice
Friedenstraße 40
81671 München

oder senden Sie uns ein Telefax unter der Nummer:
(089) 233-989 62 700

kundenservice.mse@muenchen.de

Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice der Münchner Stadtentwässerung im Technischen Rathaus in der Friedenstraße 40 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag bis Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag
13:00 bis 16:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen zu SEPA

Statt Kontonummer und Bankleitzahl werden bei SEPA-Zahlungsaufträgen die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC verwendet.

Sie können Ihre IBAN und BIC auf der Internetseite Ihrer Bank ermitteln.
Die IBAN ist für jeden Kunden weltweit einmalig und enthält eindeutige Informationen über Staat, Bank, Institut und Kontonummer.
Die BIC ist die Nachfolgerin der Bankleitzahl.

Für weitere Fragen bezüglich Rahmenbedingungen zu SEPA wenden Sie sich bitte an Ihr Kreditinstitut.

Das SEPA-Lastschriftmandat tritt an die Stelle der heutigen Einzugsermächtigung. Die mit der Münchner Stadtentwässerung bereits vereinbarten Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Lastschriftmandate umgestellt.

Wenn Sie der Münchner Stadtentwässerung bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie also nichts tun.

Jedes Lastschriftmandat wird zukünftig mit einer Mandatsreferenznummer versehen, um jederzeit eine eindeutige Zuordnung der Vereinbarung sicherzustellen.
Gleichzeitig wird auf dem Mandat die Gläubiger-Identifikationsnummer ausgewiesen, die die Münchner Stadtentwässerung eindeutig identifiziert.
Ihre Mandatsreferenznummer wird Ihnen im Zuge der Umstellung mit separatem Schreiben in Form einer Lastschriftankündigung oder im Rahmen Ihres Gebührenbescheids mitgeteilt.
Fällige Beträge werden weiterhin wie gewohnt eingezogen.
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Wird das SEPA-Lastschriftmandat länger als 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit.

Nutzen Sie das Lastschriftverfahren als einfachen Weg zur Zahlung Ihrer Entwässerungsgebühren. Auf Grund strenger inhaltlicher Vorgaben zum SEPA-Lastschriftmandat füllen Sie bitte ausschließlich das Formular SEPA-Lastschriftmandat (PDF) aus und senden Sie dieses mit Datum und Unterschrift per Post oder Telefax an die Münchner Stadtentwässerung.

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