Elternentgelte und Ermäßigungen in der Münchner Förderformel

Um an der Münchner Förderformel teilzunehmen, müssen freigemeinnützige und sonstige Träger nach dem Einkommen gestaffelte Elternentgelte erheben.

Ein Mädchen und eine Junge stehen in einer Kita am Basteltisch. Das Mädchen wirft ein Wollknäuel wie einen Ball in die Luft.

Neues Kita-Fördersystem

Die Münchner Förderformel wird nach einem Beschluss des Stadtrats zum 1. September 2024 von einem neuen freiwilligen Fördersystem für Kindertageseinrichtungen abgelöst.
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Beantragung einer Entgeltermäßigung

In Einrichtungen, die an der Münchner Förderformel teilnehmen, sind die Elternentgelte für Krippen- oder Hortplätze nach dem Einkommen gestaffelt. Eltern und Sorgeberechtigte können daher eine Ermäßigung erhalten, wenn sie

  • weniger als 80.000 Euro im Jahr verdienen,
  • aktuell Sozialleistungen beziehen,
  • in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen,
  • Pflegekinder oder Heimkinder betreuen oder
  • sich in einer sozialpädagogischen Notlage befinden
  • Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen,
  • Bewohner einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung oder Frauenhäuser sind.

Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ermäßigung unterstützt die Zentrale Gebührenstelle des Referats für Bildung und Sport die teilnehmenden Einrichtungen mit der Einkommensberechnung.

Dazu füllen die Sorgeberechtigten den Antrag auf Einkommensberechnung für das jeweilige Kita-Jahr aus. Die Einrichtungen prüfen die Anträge auf Vollständigkeit, unterschreiben sie und reichen sie bei der Zentralen Gebührenstelle ein.

Diese ermittelt die maßgeblichen Einkünfte und meldet diese per Bescheid an die Sorgeberechtigten und den Träger zurück.

Die Einrichtung nimmt dann selbstständig die Ermäßigung der Elternentgelte vor. Bei Bedarf können die Träger das Entgelt vorläufig festsetzen und in den Abschlagszahlungen geltend machen.

Sie können eine Geschwisterermäßigung beantragen, wenn Ihre Kinder ebenfalls eine städtische oder auch nicht-städtische Einrichtung oder Mittagsbetreuung besuchen. Der Antrag muss jährlich neu erfolgen. Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Sie für mehr als ein Kind Kindergeld erhalten.

Festlegung der Elternentgelte

Die Elternentgelte dürfen eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Zudem müssen sie im Internet veröffentlicht sein.

Die Differenzförderungsrichtlinie zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte (DiRi) enthält alle Regelungen zu den Elternentgelten im Detail.

Trägerinnen und Träger, die für Kinderkrippen und Horte geringere als in den Förderrichtlinien geregelte Elternentgelte festlegen möchten, wenden sich bitte an die zuständige Zuschuss-Sachbearbeitung. So kann vorab die Zulässigkeit der geplanten Elternentgelte und der entsprechenden Staffelung geklärt werden.

  • Referat für Bildung und Sport

    Geschäftsbereich KITA
    Geschäftsstelle
    Zuschuss

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