Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat

Die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat führt Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch.

Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat

Die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat führt referatsweit, in einigen Fällen auch für andere städtische Referate, Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch

Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat wie das Strafrecht die Aufgabe, die Gesellschaft vor solchen Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet werden können.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgt weitgehend den Grundsätzen des Strafverfahrens, es ist justizförmig geprägt und unterscheidet sich wesentlich vom Verwaltungsverfahren.
Vor allem soll durch die Festsetzung einer Geldbuße ein mit einer Sanktion verbundener und deshalb spürbarer Pflichtenappell ausgesprochen werden, die errichteten Gebote und Verbote zu beachten. Die Geldbuße ist aber keine (echte) Strafe. Sie ist eine Mahnung, die anders als im Strafrecht, keine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung des Ansehens und des Leumunds zur Folge hat.
Mit der Geldbuße kann auch ein durch die Zuwiderhandlung erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie zum Beispiel die Einziehung von Gegenständen hinzukommen.

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