Rupert-Mayer-Straße

Vom 5. April bis 7. Mai 2024 findet die Auslegung für das Quartier "M-Park" in Obersendling statt. Für den 18. April ist eine Erörterungsveranstaltung geplant.

Frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs

Umgriff Grundstück
LHM / Flurstücke und Gebäude: Bayerische Vermessungsverwaltung

Hinweis auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München

Bauleitplanverfahren „M-Park“
hier:
Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)

Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich III/27

und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2192
Rupert-Mayer-Straße (nördlich),
Tölzer Straße (westlich),
August-Zeune-Weg (südlich),
Bahnlinie München-Lenggries (östlich)

(Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 922 und 1272)

Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

Hintergrund

Die Planungsbegünstigten erwarben im Jahr 2017 Gewerbeflächen im „Sirius Business Park“ und streben eine Neuordnung und Nachverdichtung des Planungsgebiets an.

Die Vollversammlung des Stadtrats hat am 25. Oktober 2023 einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2192 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09130) gefasst und der Erarbeitung eines Masterplans sowie der Auslobung von Realisierungswettbewerben zugestimmt.

Mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nrn. 922 und 1272 teilweise geändert. Das hierfür notwendige städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept wurde über eine Mehrfachbeauftragung entwickelt. Die Entwicklungsstudie des Büros MVRDV und der Freiraumplan von Keller Damm Kollegen GmbH (jetzt: Uniola GmbH) dienen als Grundlage für die Durchführung des § 3 Absatz 1 BauGB-Verfahrens. Beide sollen anschließend in einem Masterplan zusammengeführt und überarbeitet werden.

Im Planungsgebiet sollen gemischte Nutzungen realisiert werden, die das Quartier neu beleben und für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Neben gewerblichen Nutzungen (Büro, klassisches Gewerbe, Dienstleistung, Gastronomie etc.) sollen auch Wohnnutzungen mit der zugehörigen sozialen Infrastruktur (Kindertageseinrichtung) realisiert werden. Sonderwohnformen wie beispielsweise studentisches und generationenübergreifendes betreutes Wohnen sind durch klassisches Wohnen zu ergänzen.

Vorhandene gewerbliche Mieter*innen sollen an dem Standort langfristig gesichert werden, indem eine Verlagerung in Neubauten innerhalb des Planungsgebiets erfolgt. Ein Verdrängen der ortsansässigen Firmen ist zu vermeiden; ihnen sollen vor Ort Entwicklungsperspektiven ermöglicht werden. Es sollen auch Flächen für neue Firmen geschaffen werden.

Die Entwicklung soll im Sinne der Sozialverträglichkeit, Nachhaltigkeit, der Energieeffizienz sowie des Klimaschutzes und der Klimaanpassung erfolgen.

Im Zuge der Nachverdichtung sind auf dem Planungsgebiet attraktive öffentliche Grün- und private Freiflächen vorzusehen, die von Beschäftigten und Anwohner*innen als auch von der Nachbarschaft für Erholung, Aufenthalt und Spiel genutzt werden können. Es soll eine Wegeverbindung durch das Gebiet entstehen, um unter anderem die S-Bahn und U-Bahn auf kurzem Weg erreichen zu können. Die Freiflächen werden intensiv begrünt und Fassaden- als auch Dachbegrünungen vorgesehen. Entlang der Bahnlinie soll eine ökologische Vernetzung ermöglicht werden, möglichst umfangreich der Baumbestand erhalten bleiben und Maßnahmen für die Klimaanpassung wie Regenwasserrückhalteflächen etc. vorgesehen werden.

Darüber hinaus ist die Nutzung von Dachflächen für die Bewohner- und Mitarbeiterschaft aber auch für öffentliche Nutzungen wie z. B. ein Café oder Restaurant vorzusehen. Es soll ein autoarmes mit Fußwegen durchzogenes Quartier mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen. Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Ein Mobilitätskonzept soll dazu beitragen, den motorisierten Verkehr zu reduzieren.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich vom 5. April 2024 mit 7. Mai 2024 zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten und während dieser Frist äußern:

  • im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“. Hier besteht auch die Möglichkeit, die Äußerung in Form einer Stellungnahme online abzugeben. Die Beteiligungsplattform ist unter folgender Adresse zu erreichen: https://bauleitplanung.muenchen.de
  • beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum - barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28 a),
    von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr
  • bei der Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 11, Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr
    Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089/233-39888 möglich
  • bei der Stadtbibliothek Sendling, Albert-Roßhaupter-Straße 8
    Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr. Bitte informieren Sie sich unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter 089/233-772433 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungszeiten der Stadtbibliothek.

Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer 089/233-22050 während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30  bis 12 Uhr als auch per E-Mail unter plan.ha2-33p@muenchen.de zur Verfügung.

Grundsätzliche Aussagen zum Flächennutzungsplan erhalten Sie unter der Telefonnummer 089/233-24738 oder per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de.

Eine öffentliche Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet während der Unterrichtungsfrist am
Donnerstag, den 18. April 2024 um 19 Uhr
im Thomas-Mann-Gymnasium,
Gmunder Straße 45, 81379 München

statt.

Die interessierten Bürger*innen werden hierzu eingeladen.

Die ergangenen Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.

Datenschutz:
Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den „Datenschutzhinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren“, das auf der oben genannten digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online“ eingestellt ist bzw. bei den oben genannten Stellen vor Ort zur Einsicht bereit liegt.