Erklärung zur Barrierefreiheit: Anliegen-Anzeige

Diese Erklärung dokumentiert den Stand der barrierefreien Zugänglichkeit der Anliegen-Anzeige auf stadt.muenchen.de.

Geltungsbereich

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webangebote barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungstand gemäß der gültigen Gesetzgebung für die Anliegen-Anzeige auf stadt.muenchen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Funktion ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  1. Bei den Tabellen der Anliegen-Daten auf der Anliegen-Detailseite fehlt ein korrekter Tabellenkopf.
  2. Screenreader-Nutzende werden noch nicht auf neue Nachrichten im Kommunikationsverlauf aufmerksam gemacht.
  3. Screenreader-Nutzende werden auf der Seite zum Anzeigen des Passworts noch nicht vor der ablaufenden Zeit gewarnt.
  4. Die Ausklapper-Titel auf der Meine-Anliegen-Seite sowie der Text in der Passwort-Eingabe übernehmen individuell eingestellte Textabstände nicht.
  5. Bei langsamen Internetverbindungen kann es zu einem „Flackern“ beim Laden der Inhalte kommen.

Begründung

Bei einigen Elementen der Anliegen-Funktionen gibt es technische Restriktionen bezüglich der Anzeige. Sofern umsetzbar, arbeiten wir aber daran, noch vorhandenen Mängel bezüglich der Barrirerefreiheit zeitnah zu beheben.

Alternative Zugangswege

Sollten Sie auf einzelne Inhalte oder Funktionen nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt: 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Methodik der Prüfung:
    Bewertung durch die Landeshauptstadt München anhand der Prüfschritte des BIK BITV-Tests.
  • Erstellungsdatum: 17.07.2026
  • Letzte Überprüfung: 17.07.2026

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktstelle

E-Mail: webmanagement@muenchen.de
Landeshauptstadt München
IT-Referat, Team Webmanagement

Telefon: 089 115
Landeshauptstadt München
Direktorium, Zentraler Telefonservice

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

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