Bürgerservice-Suche

2 Ergebnisse für "Prostituiertenschutzgesetz"

Anmeldung für Prostituierte

Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution tätig sind, müssen Sie sich vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden.

Gesundheitliche Beratung nach ProstSchG

Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, müssen Sie regelmäßig eine gesundheitliche Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz erhalten.