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18 Ergebnisse für "Infektionsschutz"

Beratung zu meldepflichtigen Infektionen

Zum Schutz der Münchner*innen vor der Ausbreitung übertragbarer meldepflichtiger Krankheiten bietet das Gesundheitsreferat umfassende Beratung und Aufklärung an.

Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte

Das Gesundheitsreferat überwacht die Hygiene in den in §36 Infektionsschutzgesetz genannten Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene im Stadtgebiet München.

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis für Psycholog*innen

Zur Ausübung der Heilkunde als Diplom-Psycholog*in benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Heilpraktikererlaubnis für Ärzt*innen ohne Approbation

Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Allgemeine Heilpraktikererlaubnis

Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.

Meldung von Ratten

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.