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8 Ergebnisse für "Grabstätte"

Grabnutzungsrecht erwerben

Ein Grabnutzungsrecht für ein Grab können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder auch zu Lebzeiten im Vorkauf erwerben.

Grabnutzungsrecht übertragen

Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.

Verzicht auf Grabnutzungsrechte

Wenn die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, können Sie Grabnutzungsrechte aufgeben.

Grabnutzungsrecht verlängern

Wenn Sie ein Grabnutzungsrechts verlängern wollen, fallen Gebühren an.

Grabnutzungsrecht im Urnen-Friedhof erwerben

Ein Grabnutzungsrecht für eine Urnen-Grabstätte im Friedhof am Krematorium können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder bereits zu Lebzeiten erwerben.

Beisetzung in Familiengrabstätten

In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet oder bis zu acht Urnen beigesetzt werden, in Urnenerdgrabstätten bis zu sechs Urnen.

Bestattung von Föten und totgeborenen Kindern

Am Waldfriedhof haben Eltern tot geborener Kinder und Föten die Möglichkeit, die Kinder in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.