Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Gesundheitsschutz"
Meldung von Ambrosiabefall
Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.
Konzession für eine Privatklinik beantragen
Betreiber*innen von gewerbsmäßig, also mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen, privaten Krankenanstalten (Privatkliniken), benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis.
Psychisch kranke Personen einweisen
Psychisch kranke Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine fortbestehende erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer Personen oder eine erhebliche Selbstgefährdung bestehen, können gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens
Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.
Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) haben auch die Möglichkeit, durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung zur Frage der Prüfungsfähigkeit durchführen zu lassen. Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an diese Stelle.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Podologie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Meldung von Ratten
Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.
Heilpraktikererlaubnis für Psycholog*innen
Zur Ausübung der Heilkunde als Diplom-Psycholog*in oder Absolvent*in M.Sc. (Psychologie) benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Heilpraktikererlaubnis für Ärzt*innen ohne Approbation
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Amtsärztliche Begutachtung – Nachteilsausgleichs bei Studierenden
Mit einem amtsärztlichen Gutachten können Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen für ihr Studium einen Nachteilsausgleich durch die Universität erhalten.
Beratung zu meldepflichtigen Infektionen
Die Weiterverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten soll unter anderem durch umfassende Information Betroffener verhindert werden. Wir beraten Sie dazu.
Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Amtsärztliche Untersuchung – Einstellung ins Beamtenverhältnis
Beamt*innen müssen vor ihrer Einstellung ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorlegen.
Amtsärztliche Untersuchung – Vorbereitungsdienst (Lehramt)
Lehramtsanwärter*innen dürfen ihren Vorbereitungsdienst nur antreten, wenn vorab eine amtsärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durchgeführt wurde.
Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Beihilfeverordnungen aufgeführt sind, müssen Sie die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich überprüfen lassen.
Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Diese Gemeinschaftseinrichtungen werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.
Es wird auch Beschwerden über unhygienische Zustände in den Münchner Gemeinschaftseinrichtungen nachgegangen.
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Zum Mitführen von medizinisch notwendiger Betäubungsmitteln, insbesondere auf Reisen, können die ausgestellten Rezepte oder Atteste beglaubigt werden.
Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeld bei längerer Erkrankung eines erwachsenen Kindes
Wenn erwachsene Kinder länger als sechs Monate erkrankt sind und dadurch die Berufsausbildung nicht angetreten können oder unterbrochen müssen, kann mit einem amtsärztliches Gutachten der Ansüpruch auf Kindergeld nachgewiesen werden.
Hygiene-Überwachung der öffentlichen und gewerblichen Bäder
Die Überwachung der Beckenwasserqualität und der allgemeinen hygienischen Anforderungen in den rund 110 öffentlichen Schwimmbädern im Stadtgebiet München liegt in der Zuständigkeit des Gesundheitsreferats.
Anzeigen gemäß der Trinkwasserverordnung
Hier finden Sie unter anderem Informationen rund ums Thema Trinkwassererwärmung, Trinkwasserversorgungsanlagen und zur Nutzung von Regenwasser.
Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege
Tätigkeiten wie beispielsweise Maniküre, Pediküre, Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Umweltmedizinische Beratung
Wenn Sie vermuten, dass Umweltbedingungen Ihnen gesundheitliche Beschwerden verursachen, können Sie sich telefonisch beraten lassen.
Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken – Kontrolle
In Behörden, Kinder-, Jugend-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten, Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Innenräumen aller Gaststätten gilt Rauchverbot.