Dienstleistungsfinder
21 Ergebnisse für "Gesundheitsschutz"
Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Das Gesundheitsreferat überwacht die Hygiene in den in §36 Infektionsschutzgesetz genannten Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene im Stadtgebiet München.
Impfnachweis Corona
Wenn Sie im Impfzentrum München oder einer seiner Außenstellen geimpft wurden, können Sie dafür Impfersatzdokumente beantragen.
Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens
Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.
Impfberatung und Impfung
Wir beraten Sie zu Ihrem Impfstatus, übertragen Impfdokumentationen ins Impfbuch und führen Impfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) durch.
Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.
Beratung zu meldepflichtigen Infektionen
Die Weiterverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten soll unter anderem durch umfassende Information Betroffener verhindert werden. Wir beraten Sie dazu.
Amtsärztliche Begutachtung – Nachteilsausgleich bei Studierenden
Mit einem amtsärztlichen Gutachten können Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für ihr Studium einen Nachteilsausgleich der Hochschule erhalten.
Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Rehabilitations- oder Kurmaßnahme (Beihilfe)
Nach der neuen Gesetzeslage ist für den Antrag auf eine Rehabilitations- oder Kurmaßnahme in der Regel kein amtsärztliches Gutachten mehr notwendig.
Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.
Hygiene-Überwachung der Bäder
Das Gesundheitsreferat überwacht in den öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern im Stadtgebiet die Beckenwasserqualität und allgemeine hygienische Anforderungen.
Umweltmedizinische Beratung
Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.
Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege
Nicht-medizinische Schönheitspflege-Betriebe unterliegen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter.
Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.
Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken – Kontrolle
In Behörden, Kinder-, Jugend-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Innenräumen von Gaststätten gilt Rauchverbot.