Dienstleistungsfinder
24 Ergebnisse für "Gesundheitsschutz"
Amtsärztliche Untersuchung – Einstellung ins Beamtenverhältnis
Beamt*innen müssen vor ihrer Einstellung ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorlegen.
Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken – Kontrolle
In Behörden, Kinder-, Jugend-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten, Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Innenräumen aller Gaststätten gilt Rauchverbot.
Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.
Impfnachweis Corona
Wenn Sie im Impfzentrum München oder einer seiner Außenstellen geimpft wurden, können Sie hier Impfersatzdokumente beantragen.
Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens
Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.
Impfberatung und Impfung
Wir beraten Sie zu Ihrem Impfstatus, übertragen Impfdokumentationen ins Impfbuch und führen Impfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) durch.
Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit
Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) haben auch die Möglichkeit, durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung zur Frage der Prüfungsfähigkeit durchführen zu lassen. Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an diese Stelle.
Amtsärztliche Begutachtung – Nachteilsausgleich bei Studierenden
Mit einem amtsärztlichen Gutachten können Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen für ihr Studium einen Nachteilsausgleich durch die Universität erhalten.
Beratung zu meldepflichtigen Infektionen
Die Weiterverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten soll unter anderem durch umfassende Information Betroffener verhindert werden. Wir beraten Sie dazu.
Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Amtsärztliches Gutachten – Außergewöhnliche Belastungen
Auf Anforderung Ihrer Steuerbehörde können Sie amtsärztliche Gutachten zu besonderen Aufwendungen und Belastungen im Rahmen des Einkommenssteuerrechts beantragen.
Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Beihilfeverordnungen aufgeführt sind, müssen Sie die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich überprüfen lassen.
Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte
Diese Gemeinschaftseinrichtungen werden regelmäßig sowie anlassbezogenen hinsichtlich der Hygiene überprüft.
Es wird auch Beschwerden über unhygienische Zustände in den Münchner Gemeinschaftseinrichtungen nachgegangen.
Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.
Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeld bei längerer Erkrankung eines erwachsenen Kindes
Wenn erwachsene Kinder länger als sechs Monate erkrankt sind und dadurch die Berufsausbildung nicht angetreten können oder unterbrochen müssen, kann mit einem amtsärztliches Gutachten der Anspruch auf Kindergeld nachgewiesen werden.
Hygiene-Überwachung der öffentlichen und gewerblichen Bäder
Die Überwachung der Beckenwasserqualität und der allgemeinen hygienischen Anforderungen in den rund 110 öffentlichen Schwimmbädern im Stadtgebiet München liegt in der Zuständigkeit des Gesundheitsreferats.
Anzeigen gemäß der Trinkwasserverordnung
Hier finden Sie unter anderem Informationen rund ums Thema Trinkwassererwärmung, Trinkwasserversorgungsanlagen und zur Nutzung von Regenwasser.
Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege
Tätigkeiten wie beispielsweise Maniküre, Pediküre, Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Umweltmedizinische Beratung
Wenn Sie vermuten, dass Umweltbedingungen Ihnen gesundheitliche Beschwerden verursachen, können Sie sich telefonisch beraten lassen.