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30 Ergebnisse für "Führerschein"

Umschreibung EU/EWR-Führerschein

Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE ist keine Umschreibung notwendig.

Begutachtung der Fahreignung

Wenn die Begutachtung Ihrer Fahreignung angeordnet wurde und Sie hierzu Fragen haben, finden Sie hier alle Informationen.

Führerschein – Notfälle

In dringenden Notfällen können Sie sich über das Online-Formular an die Fahrerlaubnisbehörde wenden. Dafür benötigen Sie entsprechende Nachweise.

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.

Führerschein – Bearbeitungsstand

Alle Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anträge bei der Führerscheinstelle.

Führerschein – Änderung eines laufenden Antrags

Nach Ihrem Antrag auf erstmalige Fahrerlaubnis oder Erweiterung können Sie im laufenden Verfahren noch Änderungen vorzunehmen.

Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein)

Sollten Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, können Sie den internationalen Führerschein direkt beantragen.

Fahrerlaubnis – Erstantrag

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Internationaler Führerschein (Papierführerschein)

Für Inhaber eines Papierführerscheins: Vor Beantragung ist zunächst der Umtausch in den EU-Kartenführerschein erforderlich.

Entziehung des Führerscheins

Sie wurden zur Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

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