Dienstleistungsfinder

10 Ergebnisse für "Ehepartner"

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.

Familiennachzug zu EU-Bürger*innen und Staatsangehörigen aus Norwegen, Island, Liechtenstein

Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.

Niederlassungserlaubnis nach Auflösung einer Ehe

Wenn Sie sich von einer Person mit unbefristetem Aufenthaltstitel getrennt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten

Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs und den USA

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Natürliche Person

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – Juristische Personen, Personenvereinigungen

Das Gewerbezentralregister enthält Daten über juristische Personen und Personenvereinigungen, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.

Ehegattennachzug aus dem Ausland

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner*in/ eingetragenen Lebenspartner*in nachziehen lassen

BAföG – Aufstiegsfortbildung in Vollzeit (AFBG)

Wer eine berufliche Weiterbildung in Vollzeit macht und die Voraussetzungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) erfüllt, erhält Aufstiegs-BAföG.

Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration

Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.

Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige

Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.