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26 Ergebnisse für "Begleitet"

Führerschein mit 17

Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Rettungsdienstrechtliche Genehmigung beantragen

Wer im Rettungsdienstbereich, Notfallrettung, Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholungen mit Krankenwagen betreibt, benötigt eine Genehmigung.

Alten- und Service-Zentren (ASZ)

Die Alten- und Service-Zentren bieten vor Ort im Stadtteil Beratung und konkrete Hilfen für älteren Menschen und ihre Angehörige.

Ferienfreizeiten

Ferienfreizeiten zwischen fünf und zehn Tagen für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen fünf und 17 Jahren, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet München haben.

Internationales Schüler*innenprogramm

Sie sind zwischen 15 und 17 Jahren alt und besuchen eine Münchner Schule? Dann bewerben Sie sich für einen Schüleraustausch oder ein Begegnungsprogramm im Ausland.

Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht

Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche.

Fahrerlaubnis – Erstantrag

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird durch den Führerschein nachgewiesen.

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