Dienstleistungsfinder
12 Ergebnisse für "Baurecht"
Beratung zum Baurecht
Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.
Rechtsberatungen im Bauzentrum München
Bei den kostenpflichtigen Rechts-Beratungen im Bauzentrum München kann zu rechtlichen Fragen rund um das Wohnen, Sanieren und Bauen Auskunft eingeholt werden.
Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag
Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
Vollzug der Zweckentfremdungssatzung
Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.
Freischankfläche beantragen
Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb haben, können Sie eine Freischankfläche beantragen.
Belegungsverstöße bei geförderten Wohnungen
Melden Sie uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass geförderte Wohnungen nicht in rechtmäßiger Weise genutzt werden oder ein Belegungsverstoß vorliegt.
Geförderte Wohnung (sogenannte Sozialwohnung)
Wenn Sie in München eine geförderte Wohnung brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Eine Wohnung können Sie dann über die Internetplattform SOWON suchen.
Fortbildungen zum Bauen und Sanieren
Die Seminare vom Bauzentrum München sind ein kostenpflichtiges Fortbildungsangebot für Fachleute und sollen die Qualität beim Bauen und Sanieren steigern.
Wohngeld – Lastenzuschuss für Eigentumswohnungen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
2024 werden ehrenamtliche Richter*innen für das Bayerische Verwaltungsgericht München gewählt. Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich vormerken lassen.
Sperrzeiten
Für alle Gaststätten gilt die gesetzliche Sperrzeit. Im Einzelfall kann das Kreisverwaltungsreferat eine andere Regelung genehmigen.
Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen
Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.