Bürgerservice-Suche
11 Ergebnisse für "Ausstattung"
Tombola anmelden
Wer öffentlich eine Tombola veranstalten will, benötigt dafür eine Genehmigung. Bei einer Tombola werden Gewinnchancen auf Preise gegen Entgelt (Los) verkauft.
Feuerwerk (Pyrotechnik) anmelden
Wer aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstag, Jubiläum) ein privates Feuerwerk kaufen und abbrennen will, braucht dazu eine Erlaubnis.
Spielgeräteverleih
Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Vereine, gemeinnützige Institutionen und Firmen können beim Referat für Bildung und Sport Spielgeräte und Spielzeug ausleihen.
Warenverkauf zugunsten wohltätiger Zwecke anmelden
Wer vorübergehend auf öffentlichem Grund Waren für einen gemeinnützigen Zweck verkaufen will, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen
Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.
Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen
Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.