Dienstleistungsfinder
16 Ergebnisse für "Abfallwirtschaftsbetrieb"
Flohmarkt
Wenn Sie in München oder im Umland einen Flohmarkt suchen oder veranstalten wollen, können Sie das Flohmarktportal des AWM nutzen.
Papiertonne anmelden oder ummelden
Papiertonnen stellt Ihnen der Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos zur Verfügung. Die Leerung kostet keine zusätzlichen Müllgebühren.
Sperrmüllabholdienst
Zu Sperrmüll zählen ausgediente Haushaltsgegenstände, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in eine 120‑Liter‑Restmülltonne passen.
Biotonne anmelden oder ummelden
In die braune Biotonne gehören organische Abfälle. Biotonnen an- oder ummelden kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung.
Problemabfälle
Problemabfälle wie schwermetallhaltige Substanzen, Lösemittel, Lacke, Kleber und Giftstoffe können Sie beim Giftmobil oder an den Wertstoffhöfen abgeben.
Tierkörperbeseitigung
Wenn Sie ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund finden, dann informieren Sie bitte den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs München.
Restmülltonne anmelden oder ummelden
Restmülltonnen, in die nicht verwertbare Abfälle gehören, kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung an- oder ummelden.
Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen
Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze
Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Verwendung tierischer Nebenprodukte
Wenn Sie als Einrichtungen zum Zweck der Ausbildung oder Forschung tierische Nebenprodukte benötigen, muss der Bedarf angemeldet werden.
Ausschreibungen und Vergaben
Sie wollen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen für die Landeshaupttadt München erbringen? Infos zum Vergabeverfahren, zu den Vergabestellen und den Sumbissionsbüros.
Drehgenehmigung – Nicht-öffentliche, städtische Grundstücke
Wenn Sie auf nicht-öffentlichen, städtischen Grundstücken und in Gebäuden des Kommunalreferats drehen wollen, brauchen Sie eine Drehgenehmigung.