Wenn Ihr Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kita-Gebühren beantragen.
Sie erhalten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? In Notlagen können Sie für Ihre Kinder trotzdem ein kostenloses Mittagessen beantragen.