Zahlungen und Mahnungen

Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.

Grundsteuer-Reform​

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Unser Callcenter Grundsteuer erreichen Sie unter 089-233 96427.

  • Montag, Mittwoch von 8 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
  • Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr

Voraussetzungen

Ihr Anliegen betrifft konkrete Zahlungen an die Stadt oder von der Stadt, zum Beispiel

  • Zahlungsarten und Bankverbindungen,
  • Eingang von geleisteten Zahlungen,
  • Erstattungen von Überzahlungen,
  • Zahlungsaufforderungen und Mahnungen,
  • Säumniszuschläge und Nebenkosten,
  • Zahlungsrückstände und Zahlungserleichterungen.

Benötigte Unterlagen

Bei Fragen zu konkreten Vorgängen benötigen Sie Ihre Kassenkontonummer. Diese finden Sie auf Ihrem Bescheid, Ihrer Zahlungsaufforderung oder Ihrer Mahnung.

Wegen des Steuergeheimnisses und aus Datenschutzgründen dürfen wir einige Anfragen nur per Brief beantworten. Geben Sie daher in E-Mails oder am Telefon immer auch Ihre Postadresse an.
Eine Auskunft per E-Mail ist möglich, wenn Sie uns das Formular Einverständniserklärung zusenden.

Wenn Sie uns anrufen, stellen wir Ihnen gegebenenfalls weitere Fragen zu Ihrem Vorgang, um Ihre Identität zu überprüfen.

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