Verstoß gegen das Taubenfütterungsverbot

Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.

Beschreibung

In München ist es verboten, verwilderte Stadttauben zu füttern oder Futter und Lebensmittel  auszulegen, die erfahrungsgemäß von Tauben gegessen werden. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können im Kreisverwaltungsreferat - Bußgeldstelle angezeigt werden.

Voraussetzungen

Anzeigen können nur entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn die fütternde Person namentlich bekannt ist und mindestens eine Zeugin / ein Zeuge benannt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Taubenfütterungsverbotsverordnung der Landeshauptstadt München vom 29. März 2018

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Bußgeldstelle

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-24905

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Lagehinweis: Eingang C

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr und 16 – 18 Uhr nur mit Termin
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Ähnliche Leistungen

Mitteilung eines Tierschutzvorfalls

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen tierschutz- oder tierseuchenrechtliche Vorgaben verstoßen wird, können Sie dies hier melden.

Wildtiere und Jagd in der Stadt

Zahlreiche Wildtierarten leben in der Stadt. Da sich Menschen und Wildtiere den Lebensraum teilen müssen, kann es zu Problemen kommen.

Meldung von Ambrosiabefall

Wer die auf Menschen allergen wirkende Ambrosia in München sichtet, kann dies der Stadt melden.

Tierkörperbeseitigung

Wenn Sie ein herrenloses totes Tier auf öffentlichem Grund finden, dann informieren Sie bitte den Einsammeldienst des Abfallwirtschaftsbetriebs München.

Beratung und Information zu Stadttauben

Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.

Ungeziefer in Lebensmittelbetrieb

Wenn Sie in Ihrem Lebensmittelbetrieb einen Schädlingsbefall bemerken, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner.

Meldung von Ratten

Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.