Drehgenehmigung – Städtische öffentliche Grünanlagen
Wer Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage machen will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Städtische öffentliche Grünanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Park- und Grünflächen, Erholungs- und Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch Schilder als öffentliche Grünanlage gekennzeichnet.
Voraussetzungen
Drehgenehmigungen für die journalistische Berichterstattung in städtischen öffentlichen Grünanlagen
Bei Film- und Fotoaufnahmen mit geringem Aufwand in städtischen öffentlichen Grünanlagen ist keine Drehgenehmigung erforderlich, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind:
- ausschließliche Verwendung von Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera auf Stativ, Mikrofon, Tonangel und tragbaren kleineren Handlampen sowie Reflektoren
-
keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten (wie Kameradrohnen, Kabelverlegung, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer und anderes)
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nicht mehr als 5 Personen (Schauspieler und Crew vor Ort) auf öffentlichem Verkehrsgrund am Dreh beteiligt
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keine Spielszenen, die zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder zur Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung (wie Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen oder anderes) beitragen.
Darüber hinaus gelten folgende Auflagen:
- Das Befahren der Grünanlage mit Kraftfahrzeugen erfordert eine Genehmigung.
- Für die Anlagenbesucher*innen darf die Nutzung der Grünanlage durch die Foto-, Film und / oder Tonaufnahmen nicht beeinträchtigt werden.
- Die Anlagenbesucher*innen dürfen nicht über das übliche Maß hinaus gestört oder belästigt werden.
- Eine mögliche Nutzung des genehmigungsfreien Aufwandes hat vorab per E-Mail an anlagenaufsicht.gartenbau@muenchen.de unter Angabe von Örtlichkeit, Zeitraum, Name und Kontaktdaten einer verantwortlichen Person sowie Thema und Szenenbeschreibung zu erfolgen.
- Es gelten die Bestimmungen der Grünanlagensatzung.
Bei darüber hinausgehendem Aufwand muss eine Sondernutzung beantragt werden. Das Baureferat, Abteilung Gartenbau, als Grundeigentümer muss der Sondernutzung zustimmen. Erst wenn die schriftliche Zustimmung des Baureferats vorliegt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
- Lageplan oder Handskizze (gemäß den Vorgaben im Antragsformular)
- MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort
Mobilitätsreferat
Verkehrs- und Bezirksmanagement
Temporäre Anordnungen
Film und Veranstaltungen
Internet
Telefon
Post
Fax: +49 89 233-39889
Adresse
Implerstraße 9
81371 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
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