Drehgenehmigung – Städtische öffentliche Grünanlagen

Wer Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage machen will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Städtische öffentliche Grünanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Park- und Grünflächen, Erholungs- und Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch Schilder als öffentliche Grünanlage gekennzeichnet.

Voraussetzungen

Drehgenehmigungen für die journalistische Berichterstattung in städtischen öffentlichen Grünanlagen

Bei Film- und Fotoaufnahmen mit geringem Aufwand in städtischen öffentlichen Grünanlagen ist keine Drehgenehmigung erforderlich, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind:

  • ausschließliche Verwendung von Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera auf Stativ, Mikrofon, Tonangel und tragbaren kleineren Handlampen sowie Reflektoren
  • keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten (wie Kameradrohnen, Kabelverlegung, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer und anderes)

  • nicht mehr als 5 Personen (Schauspieler und Crew vor Ort) auf öffentlichem Verkehrsgrund am Dreh beteiligt

  • keine Spielszenen, die zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder zur Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung (wie Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen oder anderes) beitragen.

Darüber hinaus gelten folgende Auflagen:

  • Das Befahren der Grünanlage mit Kraftfahrzeugen erfordert eine Genehmigung.
  • Für die Anlagenbesucher*innen darf die Nutzung der Grünanlage durch die Foto-, Film und / oder Tonaufnahmen nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Anlagenbesucher*innen dürfen nicht über das übliche Maß hinaus gestört oder belästigt werden.
  • Eine mögliche Nutzung des genehmigungsfreien Aufwandes hat vorab per E-Mail an anlagenaufsicht.gartenbau@muenchen.de unter Angabe von Örtlichkeit, Zeitraum, Name und Kontaktdaten einer verantwortlichen Person sowie Thema und Szenenbeschreibung zu erfolgen.
  • Es gelten die Bestimmungen der Grünanlagensatzung.

Bei darüber hinausgehendem Aufwand muss eine Sondernutzung beantragt werden. Das Baureferat, Abteilung Gartenbau, als Grundeigentümer muss der Sondernutzung zustimmen. Erst wenn die schriftliche Zustimmung des Baureferats vorliegt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
  • Lageplan oder Handskizze (gemäß den Vorgaben im Antragsformular)
  • MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

  • Für die Bearbeitung des eingereichten Antrags (per E-Mail, Fax, Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung) benötigen wir 15 Arbeitstage. In der Bearbeitungszeit ist die Anhörung des städtischen Baureferats bereits beinhaltet. Eine längere  Bearbeitungszeit ist in Einzelfällen möglich.
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn bereits eine Genehmigung vorliegt und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
  • Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.

Gebührenrahmen

  • siehe Gebührenliste unter "Links und Downloads"
  • Die Gesamtgebühren berechnen wir erst nach Ablauf der gesamten Drehzeit, damit eventuelle Änderungen bei der Anzahl der Tage oder Sperrungen berücksichtigt werden können. Nehmen Sie daher nach den Dreharbeiten beziehungsweise bei nicht erfolgten Dreharbeiten Kontakt mit uns auf.

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Verkehrs- und Bezirksmanagement
Temporäre Anordnungen
Film und Veranstaltungen

Post

Fax: +49 89 233-39889

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Kontaktieren Sie uns schriftlich

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