Drehgenehmigung – Städtische öffentliche Grünanlagen
Wer Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage machen will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Städtische öffentliche Grünanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Park- und Grünflächen, Erholungs- und Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch Schilder als öffentliche Grünanlage gekennzeichnet.
Voraussetzungen
Zu jeder Sondernutzung einer städtischen Grünanlage muss das Baureferat-Gartenbau (als Grundeigentümer) zustimmen. Erst wenn die schriftliche Zustimmung des Baureferats vorliegt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
- Lageplan oder Handskizze (gemäß den Vorgaben im Antragsformular)
- MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort
Mobilitätsreferat
Verkehrs- und Bezirksmanagement
Temporäre Anordnungen
Film und Veranstaltungen
Internet
Telefon
Post
Fax: +49 89 233-39889
Adresse
Implerstraße 9
81371 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
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