Drehgenehmigung – Städtische öffentliche Grünanlagen

Wer Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage machen will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Städtische öffentliche Grünanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Park- und Grünflächen, Erholungs- und Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch Schilder als öffentliche Grünanlage gekennzeichnet.

Voraussetzungen

Zu jeder Sondernutzung einer städtischen Grünanlage muss das Baureferat-Gartenbau (als Grundeigentümer) zustimmen. Erst wenn die schriftliche Zustimmung des Baureferats vorliegt, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
  • Lageplan oder Handskizze (gemäß den Vorgaben im Antragsformular)
  • MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  • Für die Bearbeitung des eingereichten Antrags (per E-Mail, Fax, Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung) benötigen wir 15 Arbeitstage. In der Bearbeitungszeit ist die Anhörung des städtischen Baureferats bereits beinhaltet. Eine längere  Bearbeitungszeit ist in Einzelfällen möglich.
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn bereits eine Genehmigung vorliegt und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
  • Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.

Gebührenrahmen

  • siehe Gebührenliste unter "Formulare und Downloads"
  • Die Gesamtgebühren berechnen wir erst nach Ablauf der gesamten Drehzeit, damit eventuelle Änderungen bei der Anzahl der Tage oder Sperrungen berücksichtigt werden können. Nehmen Sie daher nach den Dreharbeiten beziehungsweise bei nicht erfolgten Dreharbeiten Kontakt mit uns auf.
Landeshauptstadt München

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Post

Fax: +49 89 233-39889

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Kontaktieren Sie uns schriftlich

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