Tombola anmelden
Wer öffentlich eine Tombola veranstalten will, benötigt dafür eine Genehmigung. Bei einer Tombola werden Gewinnchancen auf Preise gegen Entgelt (Los) verkauft.
Beschreibung
Eine Genehmigung wird nur gemeinnützig anerkannten Vereinen, Stiftungen oder sonstigen gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtungen erteilt.
Ab dem 1. Januar 2018 gelten die neue Bestimmungen der Regierung von Oberbayern:
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Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 40.000 Euro sowie Lotterien sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde des Veranstaltungsorts anzuzeigen.
 Aus praktischen Gründen sollte die Anzeige der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin vorliegen.
- Bei einem Spielkapital von mehr als 40.000 Euro sind Lotterien und Ausspielungen bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München anzuzeigen.
- Die Anzeige hat nach dem beigefügten Muster der Regierung von Oberbayern vom 5.10.2017 zu erfolgen.
Voraussetzungen
Fristen:
Die Anmeldung soll mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen.
							
							Kreisverwaltungsreferat
							
								
									
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Grundsatz Gaststätten u.
Spielhallen, Sportwetten
							
						
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	                   	Landeshauptstadt München
	                
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Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Grundsatz Gaststätten u.
Spielhallen, Sportwetten
	                
	                
	                      
	                     Ruppertstraße 19
 
	                      
	                     80466 München 
	                
Fax: +49 89 233-45128
Adresse
	            	
                    Implerstraße 11
                    81371 München