Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Eigentümer von Grundstücken, die außerhalb des Mittleren Rings und des Kernbereichs von Pasingliegen, sind verpflichtet, sich selbst um die Laubbeseitigung zu kümmern.
Im Vollanschlussgebiet (ungefähr das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings sowie Kernbereich Pasing) übernimmt die Stadt München die Straßenreinigung und damit auch die Laubbeseitigung.
Außerhalb des Vollanschlussgebietes sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße einschließlich der Straßenrinne bis zur Mitte der Fahrbahn zu reinigen, also auch entsprechend das Laub zu beseitigen.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung
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Landeshauptstadt München
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Gmunder Straße 32
81379 München
Adresse
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr