Stromkostenzuschuss

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen finanziellen Zuschuss für Ihre Stromkosten erhalten.

Den Zuschuss können Sie auf Antrag in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus erhalten. Er wird ausschließlich für Haushaltsenergie gewährt (Kochen, Fernsehen, PC, ...), nicht für Heizkosten.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Euro für Ein- und Zweipersonenhaushalte und bis zu 100 Euro für Haushalte mit drei und mehr Personen.

Wenn Sie laufende Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Sie diesen Zuschuss nicht erhalten, weil sie im Juli 2022 eine gesetzliche Einmalzahlung bekommen haben.

Voraussetzungen

Den Zuschuss können erhalten

  • Teilnehmer*innen an einem sozialen oder ökologischen Jahr und Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes
  • Bezieher*innen von Wohngeld
  • Bezieher*innen von Kinderzuschlag
  • junge Menschen, die Leistungen nachdem Jugendhilfegesetz erhalten (SGB VIII) und selbständig in einer Wohnung  leben
  • Personen mit Einkommen unterhalb der Münchner Einkommensgrenze für Freiwillige Leistungen (muenchen.de/muenchen-pass unter Fragen und Antworten)


Benötigte Unterlagen

  • Pass oder Personalausweis
  • Jahresrechnung vom Energieversorgungsunternehmen (zum Beispiel Stadtwerke München), der die Monate Januar bis Juni 2022 umfassen muss
  • Bescheid der jeweiligen ausschlaggebenden Leistung (wie Wohngeld, Kinderzuschuss)
  • Nachweis über die Ableistung eines freiwilligen Jahres oder die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (Ausweis, Vertrag, oder ähnliches)
  • Einkommens- und Vermögensnachweise, wenn Sie unter der Einkommensgrenze liegen
  • Nachweise über Ausgaben wie Miete, Krankenversicherung und ähnliches

Rechtliche Grundlagen

Freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München.

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