Ausnahme vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besuche

In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu. Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft für fünf Jahre erteilt.

In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu; mögliche Ausnahmen: Mobilitätseinschränkung, Behinderung, Einzeltransport.

Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft erteilt.

Die Ausnahmen sind für 5 Jahre befristet.

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag mit Angaben:

  • Name der Antragsteller*in 
  • Begründung
  • Kfz-Kennzeichen
  • Nachweise für die einzelfallsbezogenen Gründe (z. B. Behindertenausweis, ärztliches Attest)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

15 – 1250 Euro

Rechtliche Grundlagen

Friedhofsatzung, Kostensatzung

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1

Damenstiftstraße 8
80331 München

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.

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