Ausnahme vom Kfz-Verbot auf dem Friedhof für private Besuche
In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu. Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft für fünf Jahre erteilt.
In begründeten Fällen lassen die Städtischen Friedhöfe München Ausnahmen vom KFZ-Fahrverbot auf den städtischen Friedhöfen zu; mögliche Ausnahmen: Mobilitätseinschränkung, Behinderung, Einzeltransport.
Die Ausnahmen werden im Bedarfsfall für den einmaligen Besuch oder dauerhaft erteilt.
Die Ausnahmen sind für 5 Jahre befristet.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag mit Angaben:
- Name der Antragsteller*in
- Begründung
- Kfz-Kennzeichen
- Nachweise für die einzelfallsbezogenen Gründe (z. B. Behindertenausweis, ärztliches Attest)
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
15 – 1250 Euro
Rechtliche Grundlagen
Friedhofsatzung, Kostensatzung
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Technik 1
Damenstiftstraße 8
80331 München
Adresse
Damenstiftstraße 8
80331 München
Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.