Drehgenehmigung – Städtische Friedhöfe
Auf Antrag werden gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen auf den städtischen Friedhöfen genehmigt.
Beschreibung
Genehmigungsfähig sind die Aufnahmen grundsätzlich, wenn die Würde des Friedhofs und die Anonymität der Verstorbenen gewahrt wird.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Nennung des Friedhofs, Gebäude, Grabfeld, Grab
- Szenenbeschreibung oder Drehbuchauszug (unbedingt schriftlich)
- Dauer der Dreharbeiten
- Friedhofseigene Ausstattung (z. B. Dekoration)
- Graböffnung
- Friedhofspersonal
- Aufwand (müssen evtl. Schienen für Kameras verlegt werden)
Falls ein geöffnetes Grab für die Aufnahmen erforderlich ist, dürfen in Absprache mit der örtlichen Friedhofsverwaltung nur unbelegte Gräber verwendet werden (keine Grabnutzung).
Rechtliche Grundlagen
Friedhofsatzung. Kostensatzung
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro
Damenstiftstraße 8
80331 München
Adresse
Damenstiftstraße 8
80331 München
Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.