Baudarlehen für behindertengerechte Wohnungen
Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, können Sie ein leistungsfreies Baudarlehen für den behindertengerechten Umbau Ihrer Eigentums- oder Mietwohnung beantragen.
Geförderte Umbaumaßen können beispielsweise ein Treppenlift, ein Badezimmerumbau, ein Küchenumbau oder eine Rollstuhlrampe sein. Was gefördert wird, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab.
Das Baudarlehen ist dann kosten- oder leistungsfrei, wenn es mindestens fünf Jahre dem Zweck entsprechend genutzt wird. Das bedeutet, es muss es nicht zurückgezahlt oder verzinst werden.
Voraussetzungen
- Die Person, die die Wohnung bewohnt, muss eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung ab 50) haben.
- Die Umbaumaßnahmen sind erforderlich, um den individuellen Bedürfnissen der Person gerecht zu werden.
- Der Haushalt der Person, die die Wohnung bewohnt, darf die gesetzlich geregelte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Diese ist im Artikel 11 im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) geregelt.
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest über die Behinderung nach § 2 Absatz 1 SGB IX
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
- Grundrisspläne des bisherigen Zustands der Wohnung sowie nach den geplanten Baumaßnahmen
- Kostenvoranschlag mit allen Angaben zu den geplanten Umbaukosten
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Nach Einreichung aller Antragsunterlagen dauert die Bearbeitung etwa vier Wochen.
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
- Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
- Sozialgesetzbuch (SGB IX)
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