Geförderte Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
Für den Erwerb einer Wohnimmobilie stellt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt Haushalten mit mittlerem Einkommen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Staatliche Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt

Gefördert werden nur selbstgenutzte Immobilien, die im Stadtgebiet München liegen. Für Immobilien außerhalb Münchens ist das jeweilige Landratsamt oder die jeweilige kreisfreie Stadt zuständig.
In München werden vorrangig Familien / Lebensgemeinschaften mit Kindern, Alleinerziehende und junge Ehepaare / Lebenspartnerschaften gefördert.
Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor Bewilligung der Darlehen ein Kaufvertrag oder Werkvertrag abgeschlossen oder mit dem Bau begonnen wurde.
Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.
Die Förderung findet im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm und im Bayerischen Wohnungsbauprogramm statt.
Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm
- Darlehenshöhe: 15.000 Euro bis maximal 30 % der Gesamtkosten
- Belegungsbindung: 15 Jahre
- Zinsbindung: 10, 15 oder 30 Jahre
- Tilgung: bei 10- bzw. 15-jähriger Laufzeit: 2 % jährlich zzgl. der ersparten Zinsen ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit; bei 30-jähriger Laufzeit: Volltilgung
- Zinssatz: den aktuellen Zinssatz finden Sie auf der Seite Zinsinformationen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm
- Darlehenshöhe: maximal 50.000 Euro
- Belegungsbindung: 15 Jahre
- Zinsbindung: 15 Jahr
- Tilgung: die ersten zwei Jahre tilgungsfrei, danach 1 % jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen
- Zinssatz: 0,5 % jährlich
- Zusätzlich können ein Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind und ein Zuschuss für den Zweiterwerb in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro gewährt werden.
- Eine Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm kann nur zusammen mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beantragt werden.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen des Käuferhaushalts darf die Einkommensgrenzen des Artikel 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigen. Siehe „Weitere Informationen“
- Die Haushalte müssen mindestens 20 % der Gesamtkosten an Eigenkapital verfügen.
- Die dauerhafte Tragbarkeit der Belastung aus dem Immobilienerwerb muss gewährleistet sein.
- Die Größe der Wohnung muss für den Haushalt angemessen sein.
Schritte
- Sie haben ein Exposé einer Wohnimmobilie in München und möchten für deren Erwerb Fördermittel des Freistaats Bayern im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm und im Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen.
- Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie klären, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen einhält. Außerdem müssen Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen.
- Anschließend können Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein umfassendes Informationsgespräch in Anspruch nehmen, bei welchem die Einhaltung der Förderbestimmungen und die Förderfähigkeit der Immobilie geprüft wird. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Kommen Sie für eine Förderung in Frage, erhalten Sie vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung eine Liste mit den notwendigen Antragsunterlagen für die eigentliche Antragstellung.
Kontakt
Die Beratung für den Erwerb einer förderfähigen Immobilie erfolgt ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 089 / 233 - 28028.