Befreiung von der Hundesteuer – Besondere Aufgaben

Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.

Voraussetzungen

Hauptberuflich oder gewerblich gehaltene Hunde:

  • Sie halten Ihren Hund überwiegend für berufliche oder gewerbliche Zwecke, die private Haltung ist von deutlich untergeordneter Bedeutung.
  • Ihr Hund ist für Ihren Beruf oder Betrieb unerlässlich, Sie können Ihre Aufgaben nicht ohne den Hund erfüllen.

Hunde mit öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgaben:

  • Sie halten Ihren Hund ausschließlich zur Erfüllung Ihrer Aufgaben, die private Haltung ist von völlig untergeordneter Bedeutung.
  • Der Hund muss für seine Aufgabe dauernd zur Verfügung stehen.

Benötigte Unterlagen

Gerne beraten wir Sie bereits vor Antragstellung, ob in Ihrem Fall eine Befreiung möglich ist und welche Dokumente Sie einreichen müssen. In der Regel benötigen Sie ein formloses Antragsschreiben mit Angaben zu den Gründen der Hundehaltung sowie geeignete Nachweise über den Einsatz des Hundes. Bitte geben Sie im Antragsschreiben auch Ihre Telefonnummer für die schnelle Klärung von Rückfragen an.

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Information

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse (Barkasse) in der Herzog-Wilhelm-Straße 11 sind von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr besetzt.

Post

Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer

Postfach 201951
80019 München

Fax: +49 89 233-20356

Adresse

Seidlstraße 27
80335 München

Öffnungszeiten

  • Mo. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
  • Mi. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Do. 08:30 - 12:00
    13:00 - 15:00 (nur telefonisch)
  • Fr. 08:30 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.

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