Erlass der Hundesteuer – Finanzielle Notlage

Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.

Voraussetzungen

Um einen Erlass zu beantragen, müssen die folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen:

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder verfügen über ein Einkommen in vergleichbarer oder geringerer Höhe.
  • Sie haben Ihre finanzielle Notlage nicht selbst verschuldet.
  • Sie haben keine Zahlungsrückstände bei der Landeshauptstadt München oder bemühen sich ernsthaft um die Zahlung offener Forderungen.

Zudem müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben Ihren Hund angeschafft, als die finanziell schwierige Situation noch nicht bestanden hat oder vorhersehbar war.
  • Der Hund ist aus medizinischen Gründen für Sie unentbehrlich. Ein nur dienlicher oder förderlicher Aspekt der Hundehaltung ist nicht ausreichend.
  • Sie haben den Hund aus besonders gewichtigen moralischen Gründen aufgenommen – zum Beispiel, weil pflegebedürftige oder verstorbene Angehörigen sich nicht mehr um den Hund kümmern können.

Benötigte Unterlagen

Erstmalige Beantragung
Gerne beraten wir Sie bereits vor der Antragstellung, ob in Ihrem Fall ein Erlass möglich ist und welche Dokumente Sie einreichen müssen.
In der Regel benötigen wir folgende Unterlagen:

  • formloses Antragsschreiben mit Angaben zur finanziellen Situation
  • aktueller Sozialhilfebescheid oder Einkommensnachweise
  • bei medizinischer Notwendigkeit: ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihr Hund unmittelbar und in besonderem Maße auf Ihre Behinderung oder Krankheit einwirkt oder in ganz besonderem Maße unverzichtbare Hilfeleistungen erbringt, die die Benachteiligungen der konkreten Behinderung oder Krankheit unmittelbar lindern
  • bei moralischer Verpflichtung: Begründung für die Aufnahme des Hundes
  • Telefonnummer für die schnelle Klärung von Rückfragen

Jährlicher Folgeantrag

  • ausgefülltes Formular „Folgeantrag Erlass der Hundesteuer“
  • aktueller Sozialhilfebescheid oder Einkommensnachweise

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Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden, wie „Hund beißt Mensch“ oder „Hund beißt Hund“, sollten Sie umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat melden.

Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke

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Negativzeugnis für Kampfhunde

Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 ist in München nicht erlaubt. Für Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften benötigen Sie ein Negativzeugnis.