Befreiung von der Hundesteuer – Besondere Aufgaben
Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen.
Voraussetzungen
Hauptberuflich oder gewerblich gehaltene Hunde:
- Sie halten Ihren Hund überwiegend für berufliche oder gewerbliche Zwecke, die private Haltung ist von deutlich untergeordneter Bedeutung.
- Ihr Hund ist für Ihren Beruf oder Betrieb unerlässlich, Sie können Ihre Aufgaben nicht ohne den Hund erfüllen.
Hunde mit öffentlichen oder gemeinnützigen Aufgaben:
- Sie halten Ihren Hund ausschließlich zur Erfüllung Ihrer Aufgaben, die private Haltung ist von völlig untergeordneter Bedeutung.
- Der Hund muss für seine Aufgabe dauernd zur Verfügung stehen.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnung-, Hundesteuer
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnung-, Hundesteuer
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80019 München
Fax: +49 89 233-20356
Adresse
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