Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Wenn Sie vorhaben, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern oder einen energieeffizienten Neubau planen, können Sie eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Die Förderung baulicher und energietechnischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen ist das Ziel des Förderprogramms "Klimaneutrale Gebäude" (FKG) der Landeshauptstadt München.

Folgende bauliche und anlagentechnische Maßnahmen können aktuell beantragt werden:

  1. Einzelmaßnahmen – Effizienzmaßnahmen (BEG-gekoppelt)
    1. Dämmung der Gebäudehülle
    2. Austausch von Fenstern, Außentüren
    3. RLT-Anlagen mit Wärme-/ Kälterückgewinnung
    4. Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Netzdienlichkeit der technischen Anlagen von Wohngebäuden „Efficiency Smart Home“
    5. Heizungsoptimierung
  2. Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG-gekoppelt)
    1. Solarthermische Anlagen
    2. Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    3. Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  3. Sanierungsstandards (BEG-gekoppelt)
    1. Effizienzhaus im Bestand
  4. Neubaustandards & Passivhaus
    1. Effizienzhaus im Neubau (ab dem 25. Juli 2024 nur für sozial geförderten Wohnungsbau)
    2. Passivhaus im Neubau  (ab dem 25. Juli 2024 nur für sozial geförderten Wohnungsbau)
    3. Passivhaus, EnerPHit im Bestand
  5. Photovoltaik
    1. Photovoltaikberatung
    2. Photovoltaikanlagen
    3. Mieterstrommodelle (Selbstversorgergemeinschaften)
    4. Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)

Bonusmaßnahmen

  • Bonus: Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen.
  • Bonus: Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubaustandards und Passivhaus
  • Bonus: Passivhaus-Zertifizierung
  • Bonus: Nachwachsende Rohstoffe

Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen bekommen Sie in den jeweiligen Unterseiten. Wählen Sie dazu im Auswahlmenü unten die gewünschten Maßnahmen aus.

Änderung bei der Förderung von Effizienzmaßnahmen am 02.09.2024

Das Wichtigste in Kürze:

Effizienzmaßnahmen: Der Fördersatz beträgt ab dem 02.09.2024 für alle Effizienzmaßnahmen 10 % der förderfähigen Kosten.

Heizungstausch, Sanierungsstandard und alle weiteren FKG-Maßnahmen werden weiterhin unverändert gefördert.

Voraussetzungen

Alle verbindlichen Informationen sind in der Richtlinie zu finden. 

Hier das Wichtigste in Kürze, im FKG gilt:

  • Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich.
  • Die antragstellende Person ist Investitionskostenträger*in. Das heißt, dass alle Aufträge, Rechnungen, o.ä. auf die antragstellende Person ausgestellt sein und von deren*dessen Bankkonto bezahlt werden müssen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf das Bankkonto der antragstellenden Person.
  • Für die Antragstellung gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag“.
    Es darf noch kein Auftrag für die Maßnahme vergeben worden sein. Ein erteilter Auftrag an die aus-führenden Firmen für die Baumaßnahme bzw. die Berater*innen, die beantragt werden soll, verhindert eine FKG-Förderung!
  • Antragsberechtigt sind u.a. Gebäudeeigentümer*innen sowie diesen gleichgestellten Personen z.B. Nießbrauchnehmer*innen. Weitere Informationen zum Antragstellerkreis sind unter "Fragen und Antworten" zu finden.
  • Der Antrag ist ausschließlich online im städtischen Förderportal zu stellen.

Benötigte Unterlagen

Bei Antragstellung sind keine Unterlagen erforderlich.

Nach Fertigstellung der Maßnahme(n) sind die erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochzuladen. Die erforderlichen Unterlagen sind in den jeweiligen Unterseiten aufgelistet. Wählen Sie dazu im Auswahlmenü unten die für Sie relevante Fördermaßnahme aus.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

In der Richtlinie ist der Ablauf ausführlich dargestellt.

Hier das Wichtigste in Kürze:

Nach Antragstellung erhalten Sie im Förderportal zwei Mitteilungen. Die erste mit dem Betreff "Antrag eingegangen", die zweite mit dem Betreff "Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden". Erst nach Erhalt der zweiten Mitteilung darf die beantragte Maßnahme umgesetzt werden, d. h. erst dann dürfen Sie die ausführenden Firmen und gegebenenfalls die,der Energieberater*in für die energetische Fachplanung und Baubegleitung beauftragen oder auch Material oder Geräte kaufen.

Innerhalb einer bestimmten Frist müssen die beantragten Baumaßnahmen fertiggestellt und die Unterlagen (Verwendungsnachweis) hochgeladen werden. Eine Fristverlängerung kann bei bestimmten Fördermaßnahmen online über das Förderportal beantragt werden. Die Fristenregelungen sind in den jeweiligen Unterseiten beschrieben. Wählen Sie dazu im Auswahlmenü unten die für Sie relevante Fördermaßnahme aus.

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der Verwendungsverweise bearbeitet. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass Unterlagen fehlen oder Anforderungen nicht eingehalten sind, gibt es die Möglichkeit zur Nachbesserung. In diesem Fall erhalten Sie über das Förderportal eine Nachricht mit der Aufforderung, die notwendigen Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist hochzuladen.

Hinweise zu aktuellen Bearbeitungszeiten finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten. Wählen Sie dazu im Auswahlmenü unten die für Sie relevante Fördermaßnahme aus.

Wenn die Prüfung eines Antrags abgeschlossen ist, wird ein Bescheid erstellt. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt acht bis zehn Wochen nach Erhalt des Förderbescheids.

Gebührenrahmen

keine

Fragen & Antworten

Standorte von der Postleitzahl 80331 bis zur Postleitzahl 81929 gehören zum Stadtgebiet München.

Zuerst müssen Sie sich auf dem Förderportal registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich im Förderportal anmelden und einen Antrag stellen.

Mit einem Klick auf den Button »Antrag prüfen« wird der Antrag auf formale Richtigkeit geprüft. Anschließend können Sie den Antrag durch Klick auf den Button »Antrag einreichen« an die Förderstelle senden. Umgehend bekommen Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem E-Mail-Postfach und erhalten die entsprechende Information über eine Nachricht in Ihrem persönlichen Bereich auf dem Fördermittelportal.

Aufträge dürfen Sie erst nach der Antragstellung vergeben. Sobald Sie den Antrag online eingereicht haben, erhalten Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Förderportal eine Nachricht als Eingangsbestätigung. Das System prüft automatisch Ihren Antrag auf formelle Richtigkeit und reserviert für Sie die Fördermittel. Sie erhalten dann eine zweite Nachricht in Ihrem persönlichen Bereich im Förderportal mit dem Betreff "Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden".

Nach Erhalt dieser Nachricht können Sie mit den Maßnahmen beginnen.

Als Antragsdatum gilt das Datum der Online-Eingangsbestätigung. Diese finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf dem Fördermittelportal nachdem Sie den Antrag Online eingereicht haben.

Das Bauzentrum München bietet zu vielen Themen rund um das Wohnen, Bauen und Sanieren kostenfreie halbstündige Beratungen an. Ein Kurzportrait der ehrenamtlichen Berater*innen mit ihren Qualifikationen und ihren Beratungsangeboten finden Sie auf der Webseite des Bauzentrum München.

Es gilt immer die Richtlinie, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig war. Sie finden alle Richtlinienstände in der Richtlinienhistorie.

Die antragstellende Person muss Investitionsträger*in sein, d. h. Rechnungsempfänger*in. Wurde eine Rechnung auf die, den Ehepartner*in ausgestellt, so bieten wir die Möglichkeit die Rechnung umschreiben zu lassen. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Rechnung von einem gemeinschaftlichen Konto bezahlt wurde. Ihre, Ihr Ehepartner*in kann mit auf der Rechnung stehen, Sie als Antragsteller*in müssen auf der Rechnung stehen.

Wenn Sie sich im Förderportal anmelden, kommen Sie auf die Seite „Meine Förderprojekte“ mit einer „Projektübersicht“. Dort werden Ihre angelegten Anträge angezeigt. Ganz rechts finden Sie die Spalte „Status“. Der Status "Entwurf" bedeutet, dass der Antrag noch nicht eingereicht wurde. Sie können ihn noch überarbeiten und dann einreichen. Der Status „Mittel gebunden“ bedeutet, dass Sie uns den Antrag erfolgreich eingereicht haben und dieser nun ruht, bis Sie uns die Fertigstellung der Maßnahmen anzeigen, indem Sie die erforderlichen Unterlagen (Rechnungen etc.) als Verwendungsnachweis hochladen. Der Status „Fertiggestellt“ bedeutet, dass Sie uns die Fertigstellung der beantragten Maßnahmen angezeigt haben, indem Sie Unterlagen hochgeladen haben (Verwendungsnachweis wurde eingereicht). Der Antrag wartet nun darauf, dass die Unterlagen technisch geprüft werden. Sie müssen hier nichts weiter tun. Sollten Unterlagen fehlen, bekommen Sie über das Förderportal eine Mitteilung mit der Aufforderung die fehlenden Unterlagen innerhalb einer Frist hochzuladen.