Förderprogramm E-Taxis
Wenn Sie sich als Taxiunternehmen ein E-Taxi anschaffen wollen, war bis zum 31.12.2025 eine Antragstellung für einen Finanziellen Zuschuss möglich.
Beschreibung
Überblick zum ausgelaufenen Förderprogramm:
- Es werden 10.000 Euro pro Fahrzeug (bei Nettoanschaffungskosten unter 30.000 Euro beträgt die Förderung ein Drittel dieser Kosten) gefördert.
- Es gibt einen "Klimageschwindigkeitsbonus" von zehn Prozent der Fördersumme (maximal 1.000 Euro) für die ersten 100 Fahrzeuge. Voraussetzung: Die Bestellung des Fahrzeugs erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach der Bewilligung des Förderantrags.
- Die Förderung ist durch einen Aufkleber am E-Taxi, welcher durch das Referat für Klima- und Umweltschutz vorgegeben wird, ersichtlich zu machen.
- Laufzeit des Förderprogramms: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025(oder so lang bis keine finanziellen Fördermittel zur Verfügung stehen).
- Wenn Sie Ihr Taxi zu einem Inklusionstaxi umbauen möchten, gibt es eine zusätzliche Förderung. Nähere Informationen finden Sie unter "Links & Downloads".
Das Förderprogramm E-Taxi endete zum 31.12.2025 planmäßig. Es können keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits bewilligte Anträge sind nicht vom Förderstopp betroffen. Die Fördermittel sind weiterhin reserviert.
Voraussetzungen
Förderfähig sind E-Taxis mit Genehmigung nach § 47 Personenbeförderungsgesetz, die rein batterieelektrisch betrieben werden.
Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
- Taxiunternehmen mit Genehmigung nach § 47 Personenbeförderungsgesetz mit Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet München.
- drei Jahre (36 Monate) Haltefrist für geförderte E-Taxis
- Innerhalb der Haltefrist muss das E-Taxi mindestens 30.000 Kilometer bei der Personenbeförderung zurücklegen (10.000 Kilometer pro Jahr). Dazu werden einmal pro Jahr die Fahrdaten an die Landeshauptstadt München übermittelt.
- Die fälschungssichere Aufzeichnung und Übermittlung der Fahrdaten muss sichergestellt sein. (z.B. Fiskaltaxameter oder TSE)
Benötigte Unterlagen
- Die im Verwendungsnachweis benötigten Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
- Die Unterlagen können Sie ausschließlich im Förderportal mit dem Verwendungsnachweis übermitteln. Unterlagen die per Email eingesendet werden können im Regelfall nicht akzeptiert werden.
Fragen & Antworten
E-Taxis mit Genehmigung nach § 47 Personenbeförderungsgesetz, die rein batterieelektrisch betrieben. Nicht gefördert werden Fahrzeuge mit Range-Extender.
Ja, allerdings nur mit Händlerrechnung (kein Kauf von Privatpersonen). Gefördert werden sowohl der Kauf, als auch das Leasing von Gebraucht- und Neufahrzeugen mit einem Drittel der Nettoanschaffungskosten bis maximal 10.000 Euro.
Ja. Innerhalb der Haltefrist muss das E-Taxi mindestens 30.000 Kilometer bei der Personenbeförderung zurücklegen (10.000 Kilometer pro Jahr). Dazu werden einmal pro Jahr die Fahrdaten an die Landeshauptstadt München übermittelt.
Das E-Taxi muss ab der Auszahlung der Förderung mindestens drei Jahre in der Landeshauptstadt München als Taxi eingesetzt werden.
Die Bestellung/ der Kauf/ das Leasing des E-Taxis darf erst nach der Bewilligung des Antrags erfolgen. Ausgenommen hiervon sind nur Fahrzeuge, die auf der Warteliste des alten E-Taxi-Förderprogramms stehen.
Der Verwendungsnachweis kann erst nach der Bewilligung des Antrags und der Umsetzung eingereicht werden. Dies geschieht ebenfalls über das Online-Förderportal.
- Kaufvertrag in Kopie beziehungsweise Rechnungskopie oder Leasingvertrag in Kopie
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Nachweis über die Fahrzeugidentifikationsnummer
- Der Auszug aus der Genehmigungsurkunde zur Personenbeförderung
- Nachweis der Bestellung mit Datum
Es sind keine Neuanträge für die Förderung des E-Taxis über die Besetztkilometer mehr möglich. Bereits genehmigte Anträge werden weiterhin abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich mit 0,20 Euro pro gefahrenem E-Besetztkilometer. Das Verfahren ändert sich hier durch die neue Förderrichtlinie nicht.
Staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind im Grundsatz unzulässig und bedürfen einer Anmeldung beziehungsweise Genehmigung durch die Europäische Kommission. Das Genehmigungsverfahren kann sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg ziehen.
Die de-minimis-Verordnung regelt daher, dass staatliche Beihilfen, die den derzeit geltenden Schwellenwert von 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten, ausnahmsweise ohne vorherige Anmeldung bzw. Genehmigung durch die Europäische Kommission zulässig sind, da es sich hierbei um Beihilfen in geringem Umfang handelt, die keine nennenswerten Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Wettbewerb haben.
Der Unternehmensbegriff wird im Europäischen Beihilfenrecht weit ausgelegt. Als Unternehmen wird „jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung“ verstanden. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie auch im Merkblatt zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Abgrenzung zwischen nichtwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit. Ein Unternehmen umfasst hierbei auch alle mit ihm zusammenhängende Unternehmen (zum Beispiel Tochtergesellschaften).
Wichtiger Hinweis: Eine Gewinnerzielungsabsicht ist für die Einstufung als Unternehmen nicht erforderlich! Daher können auch kirchliche, karitative oder gemeinnützige Vereine sowie Kultur- und Sporteinrichtungen als Unternehmen eingestuft werden.
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Förderantrag behandeln wir alle Organisationen als Unternehmen im Sinne des EU-Beihilferechts und stellen jeweils einen De-minimis Bescheid aus. Circa Zehn Tage nach Versand des Bescheids tragen wir, wie im De-minimis Bescheid beschrieben, Ihre Beihilfe in das zentrale De-minimis Register ein. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne auch schon vor dem Ausstellen des Förderbescheids.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm "E-Taxi" ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch für eine Förderung.
Die Vergabe von Fördermitteln richtet sich danach, wie viel Geld im städtischen Haushalt dafür vorhanden ist.
Referat für Klima- und Umweltschutz
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