Förderung von Photovoltaikanlagen (FKG)

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung von Photovoltaikanlagen gestellt haben, finden Sie hier alle wesentlichen Informationen.

Beschreibung

​Seit dem 18. Dezember 2024 können keine neue Anträgen für Photovoltaikanlagen gestellt werden. Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit.

Gefördert werden für diese die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von fest installierten, mit dem Stromnetz der netzbetreibenden Organisation verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung.

Die Fördersätze entnehmen Sie der Richtlinie, die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gültig war.

Hinweis zur Bearbeitungszeit

Aktuell ungefähr elf Monate nach Hochladen der Unterlagen (Verwendungsnachweis eingereicht).

Wir bitten von Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Dies hilft uns die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Voraussetzungen

Sie haben einen Antrag gestellt.

Benötigte Unterlagen

Ist die Antragstellung durch eine bevollmächtige Person in Vertretung der antragstellenden Person erfolgt, so ist das Formblatt Vollmacht einzureichen.

Nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage müssen folgende Nachweise hochgeladen werden. Im Förderportal nennt man das Hochladen dieser Unterlagen "Verwendungsnachweis einreichen":

  • Nachweis der Antragsberechtigung. Beispiel: Eine Privatperson, die den Antrag selbst stellt, muss ihren Ausweis hochladen. Bei WEG siehe Unterseite WEG.
  • Selbsterklärung Photovoltaikanlagen
  • vollständige Rechnungen über Material und Montage der Photovoltaikanlagen mit Angabe des Datums der Auftragserteilung, des Leistungszeitraums und den genauen Hersteller- und Typbezeichnungen der Kollektoren
  • Schreiben der Bundesnetzagentur (mit Registernummer) als Nachweis für das EEG-Inbetriebnahmedatum (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) ​
  • Bei Neubauten: Nachweis, dass das GEG ohne Photovoltaik-Anlage eingehalten wird bzw. Nachweis, welcher Leistungsanteil der Photovoltaik-Anlage zur Einhaltung des GEG angerechnet wurde. Zusätzlich ist das unterschriebene Formblatt Erklärung Leistungsanforderung GEG einzureichen.
  • Bei Beantragung der Zuschläge „Bauwerksintegrierte Photovoltaik und/ oder Denkmalschutzauflagen“ und/ oder „Kombination PV-Gründach“ und/ oder „Einsatz von Glas-Glas-Modulen“ sin d zusätzliche Unterlagen einzureichen, siehe Checkliste Photovoltaikanlagen.
  • bei Eigenleistung: Formblatt Erklärung Eigenleistung
  • Wenn die antragstellende Person nicht die*der Gebäudeeigentümer*in ist: Formblatt Einverständniserklärung Gebäudeeigentümer*in.

Eine Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen bietet die Checkliste Photovoltaikanlagen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Antragsstellung müssen die beantragten Baumaßnahmen fertiggestellt und die Unterlagen (Verwendungsnachweis) hochgeladen werden.

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der Verwendungsverweise bearbeitet. Die Prüfung der Unterlagen nimmt einige Zeit in Anspruch (siehe Hinweis zur Bearbeitungszeit oben).

Wird bei der Prüfung festgestellt, dass Unterlagen fehlen oder Anforderungen nicht eingehalten sind, erhält die antragstellende Person über das Förderportal eine Nachricht mit der Aufforderung, die notwendigen Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen.

Wenn die Prüfung eines Antrags abgeschlossen ist, wird ein Bescheid erstellt. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt acht bis zehn Wochen nach digitaler Zustellung des Förderbescheids über das Förderportal.

Gebührenrahmen

keine

Fragen & Antworten

Nein, die Antragstellung für die Förderung von Photovoltaikanlagen ist nicht mehr möglich. Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit. Es können keine neuen Anträge gestellt werden

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Unterseite WEG.

Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, zum Beispiel Anlagen auf Überdachungen von Terrassen und Carports sind förderfähig.

Die Fördersumme hängt von der Leistung der Anlage und Datum der Inbetriebnahme ab. Hier zwei Beispiele:

1) Anlagengröße: 5 kWp; EEG-Inbetriebnahmedatum: April/2024

Förderung: 2.825 €

2) Anlagengröße: 45 kWp; EEG-Inbetriebnahmedatum: Juli/2024

Förderung: 14.705 €

Ja, auch Photovoltaikanlagen, die in Eigenleistung montiert wurden, sind förderfähig. Es gelten die Fördersätze in der Richtlinie. Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude

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