Förderung von Photovoltaikanlagen (FKG)
Wenn Sie einen Antrag auf Förderung von Photovoltaikanlagen gestellt haben, finden Sie hier alle wesentlichen Informationen.
Beschreibung
Seit dem 18. Dezember 2024 können keine neue Anträgen für Photovoltaikanlagen gestellt werden. Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit.
Gefördert werden für diese die Neuerrichtung sowie die Erweiterung von fest installierten, mit dem Stromnetz der netzbetreibenden Organisation verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung.
Die Fördersätze entnehmen Sie der Richtlinie, die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gültig war.
Hinweis zur Bearbeitungszeit
Aktuell ungefähr elf Monate nach Hochladen der Unterlagen (Verwendungsnachweis eingereicht).
Wir bitten von Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Dies hilft uns die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Voraussetzungen
Sie haben einen Antrag gestellt.
Benötigte Unterlagen
Ist die Antragstellung durch eine bevollmächtige Person in Vertretung der antragstellenden Person erfolgt, so ist das Formblatt Vollmacht einzureichen.
Nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage müssen folgende Nachweise hochgeladen werden. Im Förderportal nennt man das Hochladen dieser Unterlagen "Verwendungsnachweis einreichen":
- Nachweis der Antragsberechtigung. Beispiel: Eine Privatperson, die den Antrag selbst stellt, muss ihren Ausweis hochladen. Bei WEG siehe Unterseite WEG.
- Selbsterklärung Photovoltaikanlagen
- vollständige Rechnungen über Material und Montage der Photovoltaikanlagen mit Angabe des Datums der Auftragserteilung, des Leistungszeitraums und den genauen Hersteller- und Typbezeichnungen der Kollektoren
- Schreiben der Bundesnetzagentur (mit Registernummer) als Nachweis für das EEG-Inbetriebnahmedatum (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
- Bei Neubauten: Nachweis, dass das GEG ohne Photovoltaik-Anlage eingehalten wird bzw. Nachweis, welcher Leistungsanteil der Photovoltaik-Anlage zur Einhaltung des GEG angerechnet wurde. Zusätzlich ist das unterschriebene Formblatt Erklärung Leistungsanforderung GEG einzureichen.
- Bei Beantragung der Zuschläge „Bauwerksintegrierte Photovoltaik und/ oder Denkmalschutzauflagen“ und/ oder „Kombination PV-Gründach“ und/ oder „Einsatz von Glas-Glas-Modulen“ sin d zusätzliche Unterlagen einzureichen, siehe Checkliste Photovoltaikanlagen.
- bei Eigenleistung: Formblatt Erklärung Eigenleistung
- Wenn die antragstellende Person nicht die*der Gebäudeeigentümer*in ist: Formblatt Einverständniserklärung Gebäudeeigentümer*in.
Eine Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen bietet die Checkliste Photovoltaikanlagen.
Fragen & Antworten
Nein, die Antragstellung für die Förderung von Photovoltaikanlagen ist nicht mehr möglich. Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit. Es können keine neuen Anträge gestellt werden
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Unterseite WEG.
Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, zum Beispiel Anlagen auf Überdachungen von Terrassen und Carports sind förderfähig.
Die Fördersumme hängt von der Leistung der Anlage und Datum der Inbetriebnahme ab. Hier zwei Beispiele:
1) Anlagengröße: 5 kWp; EEG-Inbetriebnahmedatum: April/2024
Förderung: 2.825 €
2) Anlagengröße: 45 kWp; EEG-Inbetriebnahmedatum: Juli/2024
Förderung: 14.705 €
Ja, auch Photovoltaikanlagen, die in Eigenleistung montiert wurden, sind förderfähig. Es gelten die Fördersätze in der Richtlinie. Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
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