Beratung und Information zu Stadttauben
Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 - 19:00
- Di. 08:00 - 19:00
- Mi. 08:00 - 19:00
- Do. 08:00 - 19:00
- Fr. 08:00 - 19:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Wir informieren zu folgenden Themen:
- Münchener Taubenfütterungsverbot
- Tauben von Balkonen und Terrassen fernhalten
- Balkone, Terrassen und Fensterbretter von Taubenkot reinigen
- Taubenhäuser in München und ihre Förderung durch die Stadt
- Gesundheitliche Gefahren durch Stadttauben
- Ausnahmegenehmigungen zum Fang von Stadttauben
Gebäude-Verwaltungen können auch vor Ort beraten werden.
Anfragen können telefonisch oder schriftlich gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Wer ist für die Stadttauben zuständig?Stadttauben sind verwilderte Haustauben und damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „herrenlos“. Die Landeshauptstadt München ist nur in einigen wenigen Fällen zum Handeln befugt oder verpflichtet.
Ist in München das Füttern von Stadttauben verboten?
Ja, Verstöße können mit Bußgeld belegt werden.
Fördert die Landeshauptstadt München die Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern?
Ja, sowohl die Einrichtung als auch die Betreuung von Taubenhäusern kann gefördert werden.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Bauzentrum
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Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Bauzentrum
Konrad-Zuse-Platz 12
81829 München
Fax: +49 89 546366-25
Adresse
Konrad-Zuse-Platz 8
81829 München
Lagehinweis: Eingang zum Gebäude
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 - 19:00
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Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze
Der Zugang zum Gebäude ist über einen Lift
am Eingang barrierefrei möglich