Beratung und Information zu Stadttauben

Taubenfütterungsverbot, Hilfe bei Tauben auf dem Balkon und der Terasse, Gesundheitsgefahren – wir beraten und informieren bei allen Fragen zu Tauben in München.

Beschreibung

Wir informieren zu folgenden Themen:

  • Münchener Taubenfütterungsverbot
  • Tauben von Balkonen und Terrassen fernhalten
  • Balkone, Terrassen und Fensterbretter von Taubenkot reinigen
  • Taubenhäuser in München und ihre Förderung durch die Stadt
  • Gesundheitliche Gefahren durch Stadttauben
  • Ausnahmegenehmigungen zum Fang von Stadttauben

Gebäude-Verwaltungen können auch vor Ort beraten werden.

Anfragen können telefonisch oder schriftlich gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Freiwillige Leistung auf Grund eines Stadtratsbeschlusses

Fragen & Antworten

Wer ist für die Stadttauben zuständig?
Stadttauben sind verwilderte Haustauben und damit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) „herrenlos“. Die Landeshauptstadt München ist nur in einigen wenigen Fällen zum Handeln befugt oder verpflichtet.

Ist in München das Füttern von Stadttauben verboten?
Ja, Verstöße können mit Bußgeld belegt werden.

Fördert die Landeshauptstadt München die Einrichtung und Betreuung von Taubenhäusern?
Ja, sowohl die Einrichtung als auch die Betreuung von Taubenhäusern kann gefördert werden.
Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Abt. 2 Sicherheit und Ordnung

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Abt. 2 Sicherheit und Ordnung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44606

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

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Im Stadtgebiet München ist das Füttern von Stadttauben (verwilderten Haustauben) verboten. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können Sie bei uns angezeigen.