Auskünfte über Altlasten

Als Eigentümer*in eines Grundstücks können Sie anfragen, ob umweltrelevante Informationen über Belastungen Ihres Grundstücks vorliegen.

Beschreibung

Unter Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) versteht man im wesentlichen Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die menschlische Gesundheit oder das Grundwasser ausgehen kann. Altablagerungen können zum Beispiel ehemalige Deponien oder Ablagerungsflächen sein. Bei Altstandorten handelt es sich in der Regel um früher gewerblich oder industriell genutzte Flächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Kampfmittel fallen jedoch nicht unter den Altlastenbegriff des BBodSchG. Hinweise zur Beseitigung von Kampfmitteln finden Sie auf dieser Seite des Innenministeriums. ​

Für die von Altlasten verursachten Schäden und die Gefahrenbeseitigung verantwortlich sind neben den Verursacher*innen insbesondere auch die betroffenen Eigentümer*innen von Grundstücken.

Altlastenauskünfte werden in Bayern auf Grundlage des Bayrischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) erteilt. Sie umfassen alle umweltrelevanten Informationen, die dem Referat für Klima- und Umweltschutz (Sachgebiet Altlasten, Abbrüche) über ein Grundstück vorliegen. Zu den umweltrelevanten Informationen können zum Beispiel die Nutzungshistorie eines Grundstücks oder die Ausdehnung sowie Art und Grad einer möglichen Belastung gehören.

Weiterführende Informationen zu Altlasten finden Sie auf den im Abschnitt "Links und Downloads" verlinkten Seiten.

Voraussetzungen

Informationen über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte werden deshalb normalerweise nur den Eigentümer*innen von Grundstücken und den von diesen hierzu bevollmächtigten Personen erteilt.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag ist schriftlich per Post oder digital per E-Mail zu stellen.

  • Antragsformular
  • Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs, aus dem die Eigentumsverhältnisse hervorgehen
  • Einverständniserklärung der Eigentümer*innen von Grundstücken, sofern der Antragstellende nicht selbst Grundstückseigentümer*in ist

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Im Regelfall drei bis vier Wochen.

Gebührenrahmen

In der Regel kostenfrei, umfangreichere Auskünfte sind gegebenenfalls kostenpflichtig.

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Altlasten, Abbrüche
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Altlasten, Abbrüche

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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