Reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung

Wenn Ihr Kind im September in die Schule kommen soll, muss es zuvor an der reformierten Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung (rSEU) teilnehmen.

Beschreibung

Wenn Ihr Kind im September 2025 zum ersten Mal in die Schule gehen soll, muss es zur Gesundheitsuntersuchung in das Gesundheitsreferat kommen.

Ein Video zu unserer Gesundheitsuntersuchung finden Sie auf unserem Youtube-Kanal.

Die reformierte Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung (rSEU) findet im vorletzten Kindergartenjahr statt. Für Ihr Kind ist dies zwischen September 2023 und Juli 2024. Ihr Kind wird nicht früher eingeschult.

Die Untersuchung beginnt für alle Kinder mit einem etwa 60-minütigen Screening durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekraft (GKKP). Dies beinhaltet:

  • die Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und der bisherigen Entwicklung des Kindes
  • die Durchsicht des gelben Heftes und des Impfausweises
  • einen Hör- und Sehtest
  • die Messung von Körpergröße, -gewicht und Kopfumfang
  • die Erfassung der sprachlichen Entwicklung
  • standardisierte, spielerische Tests zu Vorläuferfähigkeiten des Schreibens, Lesens und Rechnens
  • bei Bedarf eine Impfberatung

Eine ärztliche Untersuchung ergänzend zum Screening ist in folgenden Fällen verpflichtend:

  • Wenn kein Nachweis über die letzte Vorsorgeuntersuchung (U8 bzw. U9) vorliegt.
  • Wenn im Screening Hinweise auf gesundheitliche Probleme oder Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung festgestellt werden.
  • Auf Wunsch der Eltern (zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen des Kindes).

Falls in der ärztlichen Untersuchung die Indikation zu einer Wiederholungsuntersuchung gestellt wird, findet diese im Jahr vor der Einschulung statt. Die Teilnahme daran ist ebenfalls verpflichtend.

Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung für Ihr Kind. Diese Bescheinigung muss der Schule bis zum Schulbeginn vorgelegt werden.

Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Es erfolgt eine statistische Erfassung des Gesundheitszustandes und der bisherigen Vorsorgemaßnahmen (U-Untersuchungen, Impfungen) aller Einschulkinder bayernweit zur jährlichen Gesundheitsberichterstattung und für gesundheitspolitische Empfehlungen. Die erhobenen Daten werden anonym ausgewertet.

Wichtige Hinweise

  • Kommen Sie sehr pünktlich zum vereinbarten Termin.
  • Die Anwesenheit eines Elternteils (Sorgeberechtigten) ist erforderlich. Eine Bestätigung für den Arbeitgeber kann ausgestellt werden.
  • Die Untersuchung erfolgt nur bei vereinbartem Termin.
  • Melden Sie sich in der Anmeldung im 2. Stock an (Zimmer 2002).
  • Wenn Ihr Kind oder Sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause und vereinbaren Sie einen neuen Termin.

Aktueller Hinweis:

Falls Sie eine automatisch erstellte, veraltete Antwort-Mail für einen bereits stattgefundenen Termin erhalten haben, betrachten Sie diese bitte als gegenstandslos. Es liegt ein Fehler im Mailsystem vor, der schnellstmöglich behoben wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Benötigte Unterlagen

  • Gelbes Heft (Vorsorgeuntersuchungen) mit durchgeführter U8/ U9
  • Impfausweis
  • Ausgefüllter Anamnesebogen zur medizinischen Vorgeschichte Ihres Kindes (liegt der Einladung bei)
  • Ausgefüllter Fragebogen zum Alltag Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung (liegt der Einladung bei)
  • Falls vorhanden: zusätzliche medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (zum Beispiel: Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)
  • Hals-Nasen-Ohren- bzw. augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör-bzw. Sehtest durchgeführt wurde)
  • Kontaktdaten des Kindergartens beziehungsweise von sonstigen betreuenden Personen/ Einrichtungen, wie Ärzt*innen, Therapeut*innen (freiwillige Angaben)
  • Falls Sie und Ihr Kind im Ausland leben, benötigen wir ein aktuelles ärztliches Attest sowie den aktuellen Impfstatus des Kindes.
  • Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach September 2023 außerhalb von München anmelden, benötigen wir eine Kopie der Anmeldung am neuen Wohnsitz.

Rechtliche Grundlagen

  • Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Art. 11, 12 und 15 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
  • Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)

Fragen & Antworten

Die Untersuchung dient der Beurteilung des Gesundheits- und Entwicklungsstandes des Kindes, sowie der Beratung der Eltern insbesondere bei gesundheitlichen Störungen und/oder Entwicklungsverzögerungen einschließlich der möglichen Förder- oder Therapiemaßnahmen.

  • Schulpflichtige Kinder: alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden (Geburtsdatum: 30. September 2019 oder früher), in München Stadt wohnen und noch nicht in die Schule gehen. Dies gilt auch, wenn die Einschulung an einer Privat- oder Förderschule geplant ist.
  • Vorzeitige Kinder: Kinder, die nach dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden und auf Antrag der Eltern eingeschult werden sollen.
  • Korridor Kinder: schulpflichtige Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2019 und dem 30. September 2019 geboren sind und auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden sollen.
  • Zurückzustellende Kinder: schulpflichtige Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, jedoch ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen.

Soweit möglich, erfolgt die ärztliche Untersuchung direkt im Anschluss an das Screening. Da wir uns ausreichend Zeit für Sie und Ihr Kind nehmen möchten, kann auch eine erneute Terminvereinbarung notwendig sein.

Die ärztliche Untersuchung wird im Gesundheitsreferat durch erfahrene Kinderärzt*innen durchgeführt und dauert je nach Bedarf zwischen 30 und 60 Minuten.

Sie beinhaltet:

  • Aufnahme der gesundheitlichen Vorgeschichte und Entwicklung
  • Bei Bedarf körperliche/ neurologische Untersuchung
  • Untersuchung der sprachlichen, geistigen und psychosozialen Entwicklung
  • Ausführliches Elterngespräch über die Befunde und Beratung für das mögliche weitere Vorgehen
  • Bei Bedarf Unterstützung der Eltern, Förderungen und Therapien in Zusammenarbeit mit der behandelnden kinderärztlichen Praxis in die Wege zu leiten
  • Mit Einverständnis der Eltern gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit der Grundschule, dem Kindergarten oder anderen betreuenden Einrichtungen
  • Bei Bedarf Vereinbarung einer Wiedervorstellung im Jahr vor der Einschulung

Kindern mit Entwicklungsbeeinträchtigung aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bieten wir individuell abgestimmte Termine an.

Für die Untersuchung wird mehr Zeit als üblich eingeplant. Auf Wunsch erfolgt vorab eine telefonische ärztliche Beratung und gemeinsame Planung des Termins.

Bitte sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung an und teilen Sie uns mit, ob Unterstützung durch einen Dolmetscherdienst oder Gebärdensprachdolmetscher gewünscht wird.

In begründeten Fällen kann nach telefonischer Absprache ein Dolmetscherdienst vermittelt werden.

Die Untersuchung findet im Gesundheitsreferat München in der Bayerstr. 28a statt.

Bitte melden Sie sich im zweiten Stock im Zimmer 2002 an.

Das Gesundheitsreferat wird einen neuen Standort in Freiham eröffnen. Dieser bietet Familien aus dem Münchner Westen einen wohnortnahen Zugang zu den Angeboten der Gesundheitsförderung.

Die Zuordnung des Untersuchungsortes erfolgt über die Postleitzahl Ihrer Meldeadresse und wird Ihnen bei der Terminvereinbarung mitgeteilt.

Wenn Sie einen Brief vom Gesundheitsreferat erhalten in dem steht, dass Sie einen Termin ausmachen sollen. Mit dieser Einladung bekommen Sie alle Informationen für die Terminvereinbarung.

Wenn Ihr Kind nicht an der Gesundheitsuntersuchung zur Einschulung teilnimmt, werden Ihre Daten an das Stadtjugendamt München gegeben. Das Jugendamt muss Sie dann kontaktieren, um herauszufinden, warum die Untersuchung nicht stattgefunden hat.

  • Über den Hauptbahnhof mit allen S-Bahn-Linien oder mit den U-Bahn Linien U1/U2/U4/U5. Nutzen Sie bei Ankunft den Ausgang Hauptbahnhof Süd Richtung Bayerstraße
  • Trambahnlinie 18 oder 19, Haltestelle Herrmann-Lingg-Straße
  • Buslinie 58, Haltestelle Holzkirchener Bahnhof
Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
SG Schulgesundheit

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
SG Schulgesundheit

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Eine persönliche Vorstellung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
12.30 - 15.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit bei hohem Untersuchungsaufkommen eingeschränkt sein kann.
Sie können uns gerne per E-Mail kontaktieren.

Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr

Ähnliche Leistungen

Anmeldung für die Grundschule

Wenn Ihr Kind bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, müssen Sie es am 13. März 2024 an der zuständigen Grundschule zur Einschulung anmelden.

Schulsprengel – Gastschulantrag

Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Bei zwingenden, persönlichen Gründen können Sie davon eine Ausnahme beantragen.

Förderung von Kindern im Vorschulalter

Wenn ihr Kind im Alter von 4 bis 7 Jahren ist und Sie es zu Hause auf die Schule vorbereiten wollen, können Sie das Förderprogramm HIPPY in Anspruch nehmen.

Fahrtkostenerstattung Schulweg

Münchner Schüler*innen können für ihren Schulweg eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr beantragen.