Drehgenehmigung – Schulgebäude und Schulgelände
Sie benötigen eine Genehmigung, um auf städtischen Schulgeländen und in städtischen Schulgebäuden Film-/ Fernseh-/ Foto-/ und Tonaufnahmen zu machen.
Beschreibung
Bei Film-/Fotoaufnahmen von minderjährigen Schüler*innen (unter 18 Jahren) sind die Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung der Aufnahmen notwendig.
Der Dienst- und Schulbetrieb darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
Auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
Um eine Drehgenehmigung zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail an den unten angegebenen Kontakt.
Für Außen- und Innenaufnahmen können Schulgebäude sowie Schulgelände stundenweise zur Verfügung gestellt werden.
Genehmigungen können nur in Abstimmung mit der jeweiligen Schule erteilt werden.
Erlaubte Aufnahmearten sind:
- Kultur- und Dokumentationsfilme
- Spielfilme (Unterhaltung)
- Werbung
- Foto- und Tonaufnahmen
- Projekte von Schülern und Studenten
Sie dürfen die Aufnahmen ausschließlich zu dem angegebenen Zweck verwenden. Eine auch nur auszugsweise Weitergabe ist, ohne schriftliche Einwilligung der Stadt, unzulässig. Bei Dreharbeiten ist die Anwesenheit von Aufsichtspersonal zwingend notwendig.
Ein Widerruf seitens der Stadt ist jederzeit möglich.
Voraussetzungen
Sie müssen die Drehgenehmigung mindestens drei Wochen vor Drehbeginn beantragen.
Wir empfehlen Ihnen, den gewünschten Drehort zu besichtigen und Ihr Vorhaben mit der betroffenen Schule abzusprechen, bevor Sie einen Antrag beim Referat für Bildung und Sport stellen.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis
Referat für Bildung und Sport
Raum- und Flächenüberlassungen in Schulen, Schulsportanlagen und Kindertageseinrichtungen
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Raum- und Flächenüberlassungen in Schulen, Schulsportanlagen und Kindertageseinrichtungen
Bayerstraße 28
80335 München
Fax: +49 89 233-84401
Adresse
Bayerstraße 28
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