Probleme bei Kfz-Versicherung oder Kfz-Steuer
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- die Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen
- Sie haben Rückstände bei der Kfz-Steuer
Rechtliche Grundlagen
§ 23 FZV, § 14 KraftStG, Pflichtversicherungsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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