Beschreibung

Der WC-Finder beinhaltet die Standorte der öffentlichen Toiletten, die sich im Besitz der Landeshauptstadt München befinden. Es werden sowohl barrierefreie als auch nicht barrierefreie Toiletten dargestellt.

Alle Toilettenstandorte verfügt über Grundinformation (Adresse, Kategorie, zuständige Stelle, Kontaktdaten, letzte Aktualisierung usw.).

Bei behindertengerechten WCs können zudem ausführliche Informationen hinsichtlich Zugänglichkeit, Ausstattung und Zustand abgegriffen werden.

WC-Finder

Telefon

Post

Fax: 089 233-26458

Adresse

Marienplatz 8
80331 München

Lagehinweis: Neues Rathaus

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Hausordnung Rathaus (PDF)

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ein behindertengerechter Lift befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes nähe Eingang Landschaftsstraße. Er ist auch über den Eingang Rathauspförtner (Eingang "Am Fischbrunnen") barrierefrei zu erreichen.
Eine behindertenfreundliche Toilette befindet sich im 2. Stock.

Anfahrt

Abgabe fristgebundener Anträge oder anderer Schreiben an die Stadt beim Pförtner im Rathaus, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen)

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Eigentümer*innen von Grundstücken, die außerhalb des Mittleren Rings und des Kernbereichs von Pasing liegen, müssen sich selbst um die Laubbeseitigung kümmern.

Papiertonne anmelden oder ummelden

Papiertonnen stellt Ihnen der Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos zur Verfügung. Die Leerung kostet keine zusätzlichen Müllgebühren.

Biotonne anmelden oder ummelden

In die braune Biotonne gehören organische Abfälle. Biotonnen an- oder ummelden kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung.

Winterdienst und Schneeräumung

Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer*innen Räumpflicht.

Problemabfälle

Problemabfälle wie schwermetallhaltige Substanzen, Lösemittel, Lacke, Kleber und Giftstoffe können Sie beim Giftmobil oder an den Wertstoffhöfen abgeben.

Restmülltonne anmelden oder ummelden

Restmülltonnen, in die nicht verwertbare Abfälle gehören, kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung an- oder ummelden.

Sperrmüllabholdienst

Zu Sperrmüll zählen ausgediente Haushaltsgegenstände, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in eine 120‑Liter‑Restmülltonne passen.