Meldung von Ratten
Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft. Wir nehmen Meldungen dazu entgegen.
Beschreibung
Ratten übertragen Infektionskrankheiten und werden deshalb als „Gesundheitsschädlinge“ im Sinne des Infektionsschutzrechts bekämpft.
Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Arealen, auf denen Ratten auftreten, werden – unabhängig von der Herkunft der Tiere – angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen.
Bei öffentlichen Grundstücken, die unter der Verwaltung der Landeshauptstadt München stehen, ergehen intern entsprechende Mitteilungen an die jeweiligen Fachabteilungen der Stadtverwaltung, diese beauftragen dann geeignete Fachfirmen.
Benötigte Unterlagen
Bei Meldungen werden die Daten der oder des Mitteilenden (Name, Rückrufnummer tagsüber) und möglichst genaue Angaben zu Ort und Zeit der Beobachtungen benötigt
Fragen & Antworten
Können auch verwahrloste oder vermüllte Grundstücke gemeldet werden?
Verwahrloste oder vermüllte Privatgrundstücke können per E-Mail an die Adresse abfallrecht.rku@muenchen.de gemeldet werden. Verunreinigungen und Abfälle auf städtischem Grund sollen über das Rein & Sauber Servicetelefon 089 - 233 96296 oder per E-Mail an strassenunterhalt.bau@muenchen.de gemeldet werden.
Kann der Befall durch andere Nager wie beispielsweise Mäuse gemeldet werden?
Nein, es werden ausschließlich Meldungen zum Rattenbefall entgegen genommen.
Wie entsorge ich meine Abfälle richtig?
Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben. Lagern Sie Müllsäcke mit Lebensmittelabfällen oder unsauberen Verpackungen bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich. Halten Sie Abfallbehälter immer fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen. Auch Kompostbehälter im Garten sollten gegebenenfalls verschlossen gehalten werden.
Wie entsorge ich Speisereste?
Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette. Gewerbebetriebe benötigen für Speisereste eine gesonderte Speiserestetonne. Speisereste gewerblicher Herkunft dürfen nicht in die städtische Biotonne gegeben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Speiseabfallentsorgung" des Abfallwirtschaftsbetriebs München.
Was passiert, wenn sich Ratten in meinen Mülltonnen eingenistet haben?
Müllbehälterstandplätze/Müllbehälter, die nachweislich von Ratten bewohnt werden, können auf Grund der von den Ratten ausgehenden Gesundheitsgefahren unter Umständen nicht durch die Mitarbeiter*innen des Abfallwirtschaftsbetriebs München von ihren Standplätzen geholt werden. Sie müssen dann selbst am Straßenrand platziert werden (sogenannte Eigenbereitstellung).
Was ist bei der Fütterung von (Haus-)Tieren zu beachten?
Lassen Sie für Haustiere vorgesehene Futterquellen nicht unkontrolliert offen stehen. Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen (insbesondere keine Tauben, Enten oder Eichhörnchen). Zurückbleibende Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
Rechtliche Grundlagen
§ 16 Infektionsschutzgesetz
Gesundheitsreferat
Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben
Abteilung Kreisverwaltungsaufgaben
Internet
Telefon
Post
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Schwanthalerstraße 69
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Fax: +49 89 233-66953
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