Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Eigentümer*innen von Grundstücken, die außerhalb des Mittleren Rings und des Kernbereichs von Pasing liegen, müssen sich selbst um die Laubbeseitigung kümmern.

Beschreibung

Die Zuständigkeit für die Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich nach der Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung.

Im Vollanschlussgebiet (ungefähr das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings sowie Kernbereich Pasing) übernimmt die Stadt München die Straßenreinigung und damit auch die Laubbeseitigung.

Außerhalb des Vollanschlussgebietes sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße einschließlich der Straßenrinne bis zur Mitte der Fahrbahn zu reinigen, also auch entsprechend das Laub zu beseitigen.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Einfache Auskünfte werden sofort erteilt. Umfangreichere Anfragen und Meldungen werden an den zuständigen Straßenunterhaltsbezirk weitergeleitet, dort kurzfristig überprüft und bearbeitet.

Gebührenrahmen

Vollanschlussgebiet – Abdeckung über Straßenreinigungsgebühren

Rechtliche Grundlagen

Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung

Landeshauptstadt München

Baureferat
Tiefbau
Straßenreinigung

Post

Landeshauptstadt München
Baureferat
Tiefbau
Straßenreinigung

Gmunder Straße 32
81379 München

Fax: +49 89 233-42039

Adresse

Gmunder Straße 32
81379 München

Montag bis Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr

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