Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Eigentümer*innen von Grundstücken, die außerhalb des Mittleren Rings und des Kernbereichs von Pasing liegen, müssen sich selbst um die Laubbeseitigung kümmern.
Beschreibung
Die Zuständigkeit für die Laubbeseitigung auf öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich nach der Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung.
Im Vollanschlussgebiet (ungefähr das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings sowie Kernbereich Pasing) übernimmt die Stadt München die Straßenreinigung und damit auch die Laubbeseitigung.
Außerhalb des Vollanschlussgebietes sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße einschließlich der Straßenrinne bis zur Mitte der Fahrbahn zu reinigen, also auch entsprechend das Laub zu beseitigen.
Rechtliche Grundlagen
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung
Baureferat
Tiefbau
Straßenreinigung
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Baureferat
Tiefbau
Straßenreinigung
Gmunder Straße 32
81379 München
Fax: +49 89 233-42039
Adresse
Gmunder Straße 32
81379 München
Montag bis Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr