Sie erhalten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? In Notlagen können Sie für Ihre Kinder trotzdem ein kostenloses Mittagessen beantragen.
Wenn Ihr Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kita-Gebühren beantragen.
Wenn Sie einen Antrag auf Übernahme der Kita-Kosten für eine nichtstädtische oder private Einrichtung stellen wollen, unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.