Sie erhalten keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? In Notlagen können Sie für Ihre Kinder trotzdem ein kostenloses Mittagessen beantragen.
Wenn Ihr Kind in eine städtische Kindertageseinrichtung geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Kita-Gebühren beantragen.