Mitgliederwerbestand beantragen
Wer einen Stand zum Zweck der Mitgliederwerbung (auch Fördermitglieder) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
- Die Erlaubnis können nur gemeinnützige Organisation erhalten.
- Die Mitgliederwerbung darf nur von Mitgliedern oder Angestellten der gemeinnützigen Organisation durchgeführt werden.
- Je Organisation sind pro Jahr maximal 24 Stände zulässig.
- Jeder Standort darf maximal fünfmal im Monat durch dieselbe Organisation belegt werden.
Bitte beachten Sie auch die detaillierten Hinweise beim Punkt „Besonderheiten“.
Benötigte Unterlagen
Bei eingetragenen Vereinen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Vereinssatzung
- Vereinsregistereintrag
- Vollmacht des Vereinsvorsitzenden
- Bescheinigung über die Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
-
Sondernutzungsgebühr pro Tag und Stand:
120 Euro in der Innenstadt (Stadtbezirke 1,2,3)
50 Euro im übrigen Stadtgebiet -
zusätzlich pro Antrag 10 Euro Verwaltungsgebühr
(Mit einem Antrag können Sie bis zu fünf Mitgliederwerbestände anmelden.)
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Sondernutzungsgebührensatzung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Grundsatz Gaststätten u.
Spielhallen, Sportwetten
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Grundsatz Gaststätten u.
Spielhallen, Sportwetten
Ruppertstraße 19
80337 München
Fax: +49 89 233-45139
Adresse
Implerstraße 11
81371 München