Mitgliederwerbestand beantragen
Wer einen Stand zum Zweck der Mitgliederwerbung (auch Fördermitglieder) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Für die Altstadt-Fußgängerzone gelten andere Regelungen als im übrigen Stadtgebiet. Bitte beachten Sie, dass Sie für Mitgliederwerbestände innerhalb oder außerhalb der Altstadt-Fußgängerzone daher unterschiedliche Antragsformulare verwenden müssen.
Standort innerhalb der Altstadt-Fußgängerzone:
- Es ist nur ein Standplatz an der Theatinerstraße (Ecke Viscardigasse) möglich.
- Der Stand darf nicht größer als sechs Quadratmeter sein.
- Pavillons sind nicht zulässig.
- Die Erlaubnis wird maximal für vier Stunden pro Tag erteilt.
Standorte im übrigen Stadtgebiet:
- Der Informationsstand darf nicht größer als neun Quadratmeter sein.
- Pavillons sind zulässig.
- Die Erlaubnis können nur gemeinnützige Organisation erhalten.
- Die Mitgliederwerbung darf nur von Mitgliedern oder Angestellten der gemeinnützigen Organisation durchgeführt werden.
- Je Organisation sind pro Jahr maximal 24 Stände zulässig.
- Jeder Standort darf maximal fünfmal im Monat durch dieselbe Organisation belegt werden.
Bitte beachten Sie auch die detaillierten Hinweise beim Punkt „Besonderheiten“.
Benötigte Unterlagen
Bei eingetragenen Vereinen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Vereinssatzung
- Vereinsregistereintrag
- Vollmacht des Vereinsvorsitzenden
- Bescheinigung über die Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
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Sondernutzungsgebühr pro Tag und Stand:
120 Euro in der Innenstadt (Stadtbezirke 1,2,3)
50 Euro im übrigen Stadtgebiet -
zusätzlich pro Antrag 10 Euro Verwaltungsgebühr
(Mit einem Antrag können Sie bis zu fünf Mitgliederwerbestände anmelden.)
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Sondernutzungsgebührensatzung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45139
Adresse
Implerstraße 11
81371 München