Politische Plakatierungen melden
Wenn Sie unzulässig oder verkehrsgefährdend angebrachte politische Plakatierungen im Stadtgebiet sehen, können Sie diese hier melden.
Beschreibung
Wahlplakate und andere politische Plakatierungen müssen entsprechend den Festlegungen der Plakatierungsverordnung, des Straßenverkehrsgesetzes, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie des Bundesfernstraßengesetzes angebracht werden.
Sollten Ihnen Plakate auffallen, die an einem unzulässigen Ort oder auf eine falsche Art und Weise angebracht sind, oder die die Verkehrssicherheit gefährden, können Sie diese auf der Meldeplattform „Mach München besser!“ melden. Das Kreisverwaltungsreferat prüft daraufhin, ob ein Verstoß vorliegt und ergreift entsprechende Maßnahmen.
So funktioniert die Meldung über „Mach München besser!“:
- Button „Meldung erstellen“
- Kategorie „Politische Plakate“ und Grund der Meldung auswählen
- Partei, deren Plakat betroffen ist auswählen
- Genauen Standort auswählen
- a) Nahaufnahme und b) Foto aus weiterer Entfernung hochladen
- eigene E-Mail-Adresse für Rücksprachen angeben und Formular abschließen
Eine Auswahl der gängigsten Verstöße finden sie als Auswahlfelder auf „Mach München besser!“.
Die jeweilige Partei ist selbst für den Inhalt des Plakats verantwortlich. Es werden nur Meldungen bearbeitet, die eine unzulässige Anbringung beanstanden.
Benötigte Unterlagen
Über die Plattform „Mach München besser!“:
- Standort der Plakatierung
- Fotos der Plakatierung
Fragen & Antworten
Nein, für den Inhalt der Plakate ist die jeweilige Partei selbst verantwortlich.
Sie müssen bis spätestens 14 Tage nach der Wahl entfernt werden.
Sie müssen bis spätestens 14 Tage nach der Wahl entfernt werden.
Am schnellsten lässt sich Ihre Meldung über die Online-Plattform verarbeiten. Sollte das aber technisch nicht möglich sein oder Sie haben spezielle Fragen zum Thema Politische Plakatierungen, dann können Sie eine E-Mail an plakatierungen.kvr@muenchen.de schicken.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt
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Landeshauptstadt München
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