Politische Plakatierungen melden
Wenn Sie unzulässig oder verkehrsgefährdend angebrachte politische Plakatierungen im Stadtgebiet sehen, können Sie diese hier melden.
Beschreibung
Wahlplakate und andere politische Plakatierungen müssen entsprechend den Festlegungen der Plakatierungsverordnung, des Straßenverkehrsgesetzes, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie des Bundesfernstraßengesetzes angebracht werden.
Sollten Ihnen Plakate auffallen, die an einem unzulässigen Ort oder auf eine falsche Art und Weise angebracht sind, oder die die Verkehrssicherheit gefährden, können Sie diese per E-Mail an plakatierungen.kvr@muenchen.de melden. Das Kreisverwaltungsreferat prüft daraufhin, ob ein Verstoß vorliegt und ergreift entsprechende Maßnahmen.
Eine Auswahl der gängigsten Verstöße finden sie als Auswahlfelder im Online-Formular (in Erstellung).
Die jeweilige Partei ist selbst für den Inhalt des Plakats verantwortlich. Es werden nur Meldungen bearbeitet, die eine unzulässige Anbringung beanstanden.
Benötigte Unterlagen
Ausgefülltes Online-Formular mit:
- Ihren Kontaktdaten für Rückfragen
- Standort der Plakatierung
- Foto der Plakatierung
Fragen & Antworten
Nein, für den Inhalt der Plakate ist die jeweilige Partei selbst verantwortlich.
Sie müssen bis spätestens 14 Tage nach der Wahl entfernt werden.
Sie müssen bis spätestens 14 Tage nach der Wahl entfernt werden.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45172
Adresse
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81371 München