Gesundheitszeugnis (Hund, Katze, Frettchen, Vögel)
Viele Reisezielländer verlangen für die Einreise mit Haustier (Hunde, Katzen, Frettchen, Vögeln) ein veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis. Bitte informieren Sie sich dazu frühzeitig.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
- Sie müssen mit Ihrem Tier persönlich vorsprechen.
Benötigte Unterlagen
- Das Tier/ die Tiere müssen zum Termin mitgebracht werden
- Erkundigen Sie sich unbedingt in Ihrem Reisebüro oder bei der jeweiligen Botschaft/ Konsulat, ob für die Einreise in das Zielland sowie gegebenenfalls für die Wiederein-reise in die EU Dokumente, Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind und bringen Sie eventuell benötigte Formulare oder Vordrucke mit.
- Sofern Sie mit Ihrem Tier und einem amtlichen Zeugnis bereits in die EU eingereist sind, bringen Sie dieses bitte ebenfalls mit
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 576/2013
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013
- Jeweilige drittlandspezifische Rechtsgrundlage
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
Termin vereinbaren
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: 089 233-36318
Adresse
Thalkirchner Straße 106
80337 München
Öffnungszeiten
Dienstag 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr,
Donerstag 8.30 - 15 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr